Unter einer Auszahlung versteht man bei einer Risikolebensversicherung den Betrag, der im Todesfall des Versicherten innerhalb der Vertragslaufzeit ausbezahlt wird. Eine Risikolebensversicherung ist eine individuelle Todesfallversicherung, die beim Ableben des Versicherten eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Hinterbliebene können vom Versicherten frei bestimmt werden. Grundsätzlich ist es möglich, sämtliche natürliche (hauptsächlich Ehe- oder Lebenspartner und Kinder oder Geschäftspartner) oder auch juristische Personen (beispielsweise Organisationen und Unternehmen) als zum Bezug der Auszahlung berechtigte Person eintragen zu lassen.
Unter Umständen ist auch eine Auszahlung zu Lebzeiten des Versicherten möglich. Hierbei wird meist eine Kapital- und Risikolebensversicherung kombiniert, was aber von nur sehr wenigen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Meistens sind diese Risikolebensversicherungen besonders teuer, was die zu zahlenden Beiträge betrifft. Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, Steuern fällig werden können. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren mindestens fünf Jahre lang Beiträge vom Versicherten gezahlt worden sind. Weiterhin muss ein Mindesttodesfallschutz von wenigstens 60 Prozent im Vertrag festgelegt sein.