Sichern Sie sich mit der Riester-Rente staatliche Zulagen! - Der Begriff Riester-Rente bezeichnet eine privat finanzierte Rente, die Sie wahlweise abschließen können. Das Besondere dabei sind staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzugsoptionen, die dieses Vorsorgeprodukt für viele attraktiv machen. Auch deshalb, weil es kaum Risiken aufweist und in jedem Fall die von Ihnen eingezahlte Gesamtsumme als Ausschüttung garantieren muss. In der Regel fallen dank Riester-Rente aber noch ordentliche Zulagen an, mit denen Sie sich im Alter anteilig finanziell absichern können.
Sie definieren zusammen mit Ihrem Anbieter einen Riester-Vertrag, der ab einem gewählten Zeitpunkt in Form einer steigenden oder gleichbleibenden Höhe ausgezahlt wird. Zudem ist die Riester-Rente eine Art Risikolebensversicherung. Falls der Versicherungsnehmer vor Ende einer vereinbarten Garantiezeit verstirbt, hat der Ehepartner die Möglichkeit, die Rente weiter zu beziehen. Wie der Name schon verrät, hat diese Sparvariante das Ziel, Sie im Alter finanziell zu unterstützen. Falls Sie Ihre Ersparnisse plus staatliche Zulagen aber einmal vor Ablauf der Sparzeit und außerplanmäßig in Anspruch nehmen möchten, ist dies nur eingeschränkt möglich. Sofern Sie einen Anteil der Riester-Rente beispielsweise für die Anschaffung eines Fahrzeugs verwenden möchten, würden alle bisher angesammelten staatlichen Zulagen wegfallen. Wenn Sie hingegen selbst genutztes Eigentum anschaffen möchten, dürfen bis zu 75% oder die volle Summe Ihres angesparten Kapitals der Riesterrente verwendet werden.
Entgegen anderen Sparvarianten bleibt das Kapital der Riester-Rente bei der Anrechnung von Vermögen gänzlich unberücksichtigt, was Ihnen unter anderem steuerliche Vorteile ermöglichen kann. Falls Sie nach einigen Jahren ein besseres Angebot für die Riester-Rente erhalten sollten und im Vergleich der Riester-Rente feststellen, dass ein Wechsel interessant wäre, können Sie dies umsetzen. Dabei wird zwar oft eine Gebühr fällig – generell besteht aber die Option, das angesparte Kapital auf einen anderen Anbieter zu übertragen. Wichtig ist ein weiterer Sicherheitsaspekt: Falls Sie einmal in finanzielle Schwierigkeiten gelangen sollten, bleibt das Riester-Sparen komplett unangetastet, da es sich hierbei um pfändungssicheres Kapital handelt.
Generell haben Sie sowohl als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer wie auch als rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger Anspruch auf die Riester-Rente samt staatlicher Zulagen. Falls Sie derzeit oder über einen längeren Zeitraum Krankengeld beziehen, sind Sie ebenfalls zum Bezug berechtigt. Wenn Sie hingegen als Selbstständiger nicht rentenversicherungspflichtig sind, erhalten Sie standardisiert keine Zulage vom Staat – entsprechend lohnt sich die Riester-Rente nicht. Ärzte, Architekten und ähnliche Personenkreise, die in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung pflichtversichert sind, bleiben ebenso unberücksichtigt. Ferner sind Altersrentner wie auch geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte nicht zulagenberechtigt. Das gilt zudem für nicht versicherungspflichtige Studenten und für Frührentner.
Bevor Sie sich für ein derartig statisches und auf Langfristigkeit ausgelegtes Sparvorhaben entscheiden, sollten Sie den Vergleich der Riester-Rente durchführen und möglichst mehrere Produkte und Anbieter gegenüberstellen. Gerade Letztere unterscheiden sich häufig voneinander. Entscheiden Sie sich für einen falschen Anbieter, erhalten Sie eine unverhältnismäßig geringe Riester-Rente. Und das, obwohl Sie bei einem guten Riester-Rente-Vergleich und der richtigen Produktwahl von bis zu 200 Prozent Zulagen vonseiten des Staats profitieren können. Achten Sie daher darauf, das richtige Produkt zu wählen.