Rentenversicherung - Fragen und Antworten

  • Inhalte

Im folgenden FAQ zur Rentenversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur gesetzlichen und privaten Rentenversicherung. Da der gesetzliche Schutz vermutlich nicht ausreichen wird, ist eine private Rentenversicherung zwingend zu empfehlen.

Ist die Gesetzliche Rentenvorsorge noch ausreichend?

So sicher, wie einst behauptet, ist die Rente mittlerweile durchaus nicht mehr. Für diejenigen, die in den nächsten Jahren das Renteneintrittsalter erreichen, mag die gesetzliche Rente noch größtenteils ausreichend sein. Zählen Sie jedoch zu den Erwerbstätigen, die womöglich noch viele Jahre arbeiten müssen, ist die tatsächliche Höhe der Rente nur schlecht einzuschätzen. Im Schnitt beträgt die Rente gegenwärtig nur noch gut 60 Prozent des vorherigen Einkommens, so dass eine Versorgungslücke recht wahrscheinlich ist.

Wer nicht im Alter auf zahlreiche Annehmlichkeiten verzichten möchte und seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten möchte, sollte privat vorsorgen. Demgemäß ist es sinnvoll, sich beizeiten über eine private Rentenversicherung zu informieren und einen individuell angepassten Vertrag abzuschließen. Gute Informationen und Vergleichsmöglichkeiten finden Sie im Internet.

Welche Vorteile bietet eine private Rentenversicherung?

Die Vorteile einer privaten Rentenversicherung sind die der Abstimmung auf die individuellen Erfordernisse. Eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsschluss findet übrigens nicht statt. Eine realistische Rentenberechnung, die Sie am besten von einem Experten vornehmen lassen, dient dazu, die für Sie optimale Altersvorsorge aufzuzeigen. Ziel dieser Altersvorsorge muss es sein, die wahrscheinliche Versorgungslücke zu reduzieren oder gar zu schließen. Um das Risiko für Sie im Alter möglichst gering zu halten, sollte eine private Rentenversicherung als Produkt gewählt werden.

Vorteilhaft ist zudem, dass sich eine private Rentenvorsorge für die Riester-Rente und auch die Rürup-Rente eignet. Die hierdurch resultierenden staatlichen Zulagen können bis zu 700 Euro pro Jahr betragen. Als Arbeitnehmer haben Sie zudem steuerliche Vorteile und verfügen über eine sichere Sparform. Eine lebenslange Rente in Höhe der vereinbarten Summe wird Ihnen als Versicherungsnehmer gewährt.

Besteht ein Unterschied zwischen Altersvorsorge und Rente?

Die Altersvorsorge beinhaltet sämtliche Geldanlagen und Versicherungen, die Sie abschließen, um im Alter den bisherigen Lebensstandard beibehalten zu können. Die von Experten formulierten drei Säulen der Altersvorsorge sind: gesetzliche Vorsorgemaßnahmen, ergänzende Alterssicherungen (insbesondere betriebliche Vorsorge) und die private Rentenversicherung samt Riester-Rente. Die dritte Säule umfasst zudem Sparpläne, Immobilien- und Aktienbesitz, Lebensversicherungen und private Rentenversicherung.

Der Begriff Rente bezeichnet eine bestimmte Summe, die jemand monatlich erhält, nachdem er zuvor in die gesetzliche Rentenkasse oder für private Vorsorgemaßnahmen ausreichend lange seine Beiträge entrichtet hat. Sowohl die gesetzliche Rente als auch private Renten zählen zum Oberbegriff der Altersvorsorge und können je nach Bedarf um Maßnahmen ergänzt werden, die sich in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge finden.

Ist bei Rentenbezug ein Zusatzverdienst möglich?

Möchten Sie als Rentner einen Job ausüben, sollten Sie die für Sie geltende Höchstverdienstgrenze in Erfahrung zu bringen. Prinzipiell dürfen Rentner, die älter als 65 Jahre sind, unbegrenzt hinzuverdienen. Die gesetzliche Rente wird weder verringert noch muss die Beschäftigung der Rentenversicherung bekannt gegeben werden. Sollten Sie jedoch jünger als 65 Jahre sein, gilt eine Zuverdienstgrenze, die zu Einbußen bei der gesetzlichen Rente führen kann. Schon durch das Überschreiten der Zuverdienstgrenze um wenige Euro pro Monat kann die Rente spürbar gekürzt werden. Festzuhalten ist, dass Mini-Job-Gehälter nichts mit der Hinzuverdienstgrenze für Ruheständler zu tun haben. Bevor Sie also womöglich einen rentenschädlichen Job annehmen, ist ein exaktes Durchrechnen unabdingbar.

Welche Auswirkungen hat die Ausbildung auf das Rentenalter?

Abhängig davon, welche Art Ausbildung der Erwerbstätigkeit vorausgeht, ist das Renteneintrittsalter unterschiedlich. Insbesondere ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule sorgt für einen späteren Eintritt in das Berufsleben. Tendenziell steigt die Lebenserwartung immer weiter, die Geburtenzahlen hingegen sinken. Dementsprechend muss das Renteneintrittsalter heraufgesetzt werden, um möglichst ein Gleichgewicht zwischen Einzahlenden und Rentenempfängern herzustellen. Obgleich bereits seit längerer Zeit die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr so lohnenswert ist wie einst zugesagt, ist sie noch immer die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Nicht nur diejenigen, die eine relativ lange Ausbildung hinter sich haben, sondern auch alle, die direkt nach ihrer Lehre einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, werden tendenziell immer später Rentner sein können.

Wie viel wird pro Kind für die Rente gutgeschrieben?

Prinzipiell gilt, dass die ersten drei Lebensjahre der Erziehung eines Kindes Ihrem Rentenkonto zugutekommen. Für jedes Ihrer Kinder, das ab 1992 geboren ist, erhalten Sie drei Jahre lang jeden Monat einen festgesetzten Betrag auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Der Betrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen eines deutschen Arbeitnehmers, das im Durchschnitt erzielt wird. Die Beiträge, die Ihrer Rentenversicherung hinzugerechnet werden, werden grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert. Als rentenversicherte Erziehungsperson werden Sie für die drei anrechenbaren Jahre so eingestuft wie jemand, der arbeitet und durchschnittliche Rentenbeiträge einzahlt. Kindererziehungszeiten sind nicht nur für die leiblichen, sondern auch für adoptierte oder in Pflege genommene Kinder zu beantragen.

Wie hoch sollten die monatlichen Einnahmen über die private Rentenversicherung sein und wie viel sollte dafür eingezahlt werden?

Wie viel eine private Rentenversicherung an monatlichen Beträgen mit sich bringen sollte, ist nicht zuletzt von der Höhe der zu erwartenden gesetzlichen Rente abhängig. Möchten Sie gern im Alter ein ähnlich hohes Einkommen wie in Zeiten der Erwerbstätigkeit haben, sollten Sie von Experten durchrechnen lassen, welche Versorgungslücke es zu schließen gilt. Welche Vertragslaufzeit für Sie die passende ist und wie hoch die monatlichen Einzahlungen sein müssen, hängt von diversen Faktoren ab: Ihr Alter, die bisherige Höhe Ihres Einkommens, aber auch die zu erwartende Inflation wollen berücksichtigt sein. Möchten Sie, so wie die meisten Erwerbstätigen, Ihren gewohnten Lebensstandard im Rentenalter beibehalten, sollten Sie rechtzeitig an den Abschluss einer privaten Rentenversicherung denken.

Ab wann sollte man sich rentenversichern?

Je weniger Verlass auf die erste Säule der Altersvorsorge ist, umso mehr muss der Einzelne durch private Maßnahmen für das Alter vorsorgen. Eine private Rentenversicherung ist nicht nur eine sehr sichere Vorsorgeart, sondern sie wird auch staatlich bezuschusst - und Sie haben steuerliche Vorteile. Generell ist es ratsam, möglichst frühzeitig mit der privaten Rentenvorsorge zu beginnen. Sofern Sie noch relativ jung einen Vertrag über eine private Rentenversicherung abschließen, haben Sie merklich niedrigere monatliche Beiträge einzuzahlen als jemand, der erst 20 Jahre später damit beginnt. Zudem haben Sie 20 Jahre länger Zeit zum Ansparen, so dass eine entsprechend höhere Rente resultiert. Nutznießer staatlicher Zuschüsse und steuerlicher Vorteile im Zusammenhang mit der Altersvorsorge können Sie umso länger sein, je eher Sie sich rentenversichern.

Wo liegt die Mindestrente?

Eine gesetzliche Mindestrente sieht das bundesdeutsche Rentensystem nicht vor. Grundsätzlich sind Dauer und Höhe der Einzahlungen in die Rentenkasse ausschlaggebend für die individuell erreichbare Rentenhöhe. Zur Sicherung der Existenzgrundlage haben aber Rentner beziehungsweise Rentnerinnen die Möglichkeit, Grundsicherungsleistungen zu beantragen. Sollten die Zahlungen aus Ihrer Rentenversicherung nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt abzusichern, haben Sie Anspruch auf die Grundsicherung. Als eigenständige Sozialleistung handelt es sich hierbei um eine bedarfsorientierte Basisleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird und von der Sozialhilfe abzugrenzen ist. Wer jedoch erst einmal die Grundsicherung bezieht, kann keine geringfügige Beschäftigung aufnehmen ohne ganz oder weitestgehend den Anspruch auf Grundsicherung zu verlieren.

Was muss man bei jahrelanger Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit beachten?

Als Bezugsberechtigter von Arbeitslosengeld sind Sie prinzipiell gesetzlich rentenversichert. Die Agentur für Arbeit zahlt während Zeiten der Arbeitslosigkeit die entsprechenden Beiträge für die Rentenversicherung ein. Sollte die vorgeschriebene Vorversicherungszeit nicht gegeben sein, haben Sie die Möglichkeit der Pflichtversicherung. Sollten Sie hingegen kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben, können Ihnen die Zeiten lediglich angerechnet werden für die spätere Rente.

Hinsichtlich einer Berufsunfähigkeit gilt, dass in den zum Zeitpunkt der Rentenantragsstellung vorangegangenen fünf Jahren wenigstens drei Jahre lang die Pflichtbeiträge einzuzahlen waren. Die fünfjährige Wartezeit darf auch freiwillige Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten beinhalten. Arbeits- und sozialrechtlich wird in teilweise und volle Erwerbsminderung unterschieden. Dementsprechend wird im Falle einer teilweisen Erwerbsminderung nur die halbe Rentenversicherung ausgezahlt, um den resultierenden Minderverdienst auszugleichen.