Telefonkosten - Reiseversicherung

Ob und in welchem Fall die vom Versicherten abgeschlossene Reiseversicherung Telefonkosten übernimmt, sollte in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachgeschaut werden. Wird während eines Auslandsaufenthaltes die Notrufnummer der Versicherung gewählt, werden die dadurch entstandenen Kosten möglicherweise erstattet, sollte sich der Notruf als berechtigt herausstellen. Ob Telefonkosten im Ausland anfallen, wenn der Notfallservice angerufen wird, ist allerdings nebensächlich. Schließlich befindet man sich in einer Notlage, da sollten eventuell hohe Telefonkosten verschmerzbar sein. Der Versicherer hat die Nummer nicht ohne Grund gewählt. Werden die Telefonkosten im Nachhinein von der Reiseversicherung erstattet, haben die Kunden hinterher natürlich allen Grund zur Freude. Entstehen Telefonkosten aufgrund von Reisemängeln, die ein Reiseveranstalter zu verantworten hat, besteht außerdem die Chance, diese vom Veranstalter zurück erstattet zu bekommen.