Unter einer Reisestornierung versteht man den Rücktritt von einer Reise. Die Stornierung stellt eine Rückabwicklung der gebuchten Reise dar. Dabei verzichtet der Kunde auf die Reiseleistungen, während der Reiseveranstalter diese nicht in Rechnung stellt. Allerdings hat der Veranstalter das Recht Stornogebühren zu verlangen. Diese sind in aller Regel gestaffelt. Tritt der Kunde relativ früh von der Reise zurück, sind die Stornogebühren gering. Storniert er die Reise erst kurz vor ihrem Beginn, dann steigen die Gebühren auf bis zu 100 Prozent des Reisepreises.
Da diese Kosten nicht unerheblich sind, ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung in jedem Fall bei Buchung einer Reise mehr als angebracht. Sie übernimmt bei einer Stornierung die anfallenden Gebühren. Allerdings nur bei Gründen, die in der Reiserücktrittskostenversicherung angegeben sind. Dazu gehören unter anderem Unfall, Krankheit, Tod oder plötzliche Arbeitslosigkeit. Auch das Nachholen einer Prüfung kann ein Grund dafür sein, auf eine Reise verzichten zu müssen. Hier springt die Versicherung ebenfalls ein.