Der Sportschutzbrief sichert Sportler finanziell vor unerwarteten Ereignissen ab, die die Teilnahme an einer bereits angemeldeten Sportveranstaltung verhindern. Die Kosten für gebührenpflichtige Anmeldungen, Flüge, Unterkünfte, Sportausrüstungen und Trainingsvorbereitungen können schnell in die Höhe springen. Ein Sportschutzbrief versichert Sie u. a. dann gegen diese Kosten ab, wenn Sie im Vorfeld der Veranstaltung einen Unfall erleiden, plötzlich und unerwartet schwer erkranken, Ihren Arbeitsplatz verlieren oder schwanger werden.
All das sind versicherbare Ereignisse, die Sie mit dem Abschluss eines Sportschutzbriefes vor den finanziellen Risiken bei Nichtantritt einer Sportveranstaltung absichern. Dabei unterscheiden wir zunächst zwischen den beiden Leistungsbestandteilen Startplatzrücktrittsversicherung und Sportgepäckversicherung.
Die Startplatzrücktrittsversicherung versichert u. a. Ihre Anmelde- und Startgebühren für Sportveranstaltungen, Stornokosten für bereits gebuchte Reisen (Hotel, Anreisekosten für Auto, Bus, Bahn, Flüge) sowie sämtliche vertraglich geschuldete Rücktrittskosten, die in direktem Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Sportveranstaltung stehen. Ein Selbstbehalt gibt es nicht. Zu den versicherbaren Leistungen gehören u. a.:
Neben der Startplatzrücktrittsversicherung ist die Sportgepäckversicherung ein wichtiger Baustein des Sportschutzbriefes. Diese leistet Ihnen den Ersatz des Zeitwertes der von Ihnen mitgeführten persönlichen Sportgegenstände (Skier, Sportbekleidung etc.) bis zu einer Höhe von maximal 500 € pro Versicherungsfall. Darüber hinaus kommt die Sportgepäckversicherung auch für Ersatzkäufe auf, die sich aus dem Verlust bzw. der Beschädigung und Zerstörung eigener Sportausrüstungen und Gegenstände ergeben. Folgende Schadens- und Leistungsfälle sind versicherbar:
Haben Sie einen Sportschutzbrief abgeschlossen, zahlen Sie in aller Regel keinen Selbstbehalt. Die Versicherung kommt für alle versicherbaren Schäden auf, wobei die Schadenleistungen begrenzt sind. So erhalten Sie z. B. bis zu 500 € für notwendige Ersatzkäufe auf Grund einer verspäteten Gepäckauslieferung, bis zu 500 € für den Ersatz persönlicher Gegenstände (Sportbekleidung und Sportausrüstung) sowie die Erstattung von Stornorücktrittskosten bis zu einer Höhe von 500 €. Der Versicherungszeitraum beschränkt sich stets auf ein volles Versicherungsjahr. Motoren und Tiere gelten nicht als versicherbares Sportgepäck. Die Prämie ist direkt nach Vertragsabschluss fällig, wobei die Wartezeit 30 Tage beträgt. Für bereits bekannte Schadenfälle erfolgt keine Haftungsübernahme durch den Versicherer.
Im Weiteren wird vorausgesetzt, dass keine schuldhafte und vorsätzliche Handlung zum Verlust bzw. der Beschädigung von Sportgepäck führt. Soweit ein versicherbarer Schaden entstanden ist, ist dieser unverzüglich zu melden.
Der Schutzbrief für Sportler kostet aktuell zwei Euro monatlich, so dass Ihnen für das gesamte Versicherungsjahr Kosten von maximal 24 € entstehen. Demgegenüber steht ein deutlich teureres Ausfallrisiko, da die möglichen Kosten für die Anmeldung, Anreise und Unterkunft am Zielort viel höher sind. Damit ist der bedarfsgerechte Nutzen höher als die zu befürchtenden Kosten.
Der Sportschutzbrief eignet sich Sportler und Athleten gängiger Sportarten wie Fußball, Volleyball, Handball, Ski- und Wintersport, Klettersport, Reitsport und Motorsport (mit Einschränkung), Radsport u. v. m. Bedingung ist, dass Sie Sportler bzw. aktiver Teilnehmer einer Sportveranstaltung sind. Der Sportschutzbrief gilt nicht für Urlaubsreisende und Touristen, die die jeweilige Sportveranstaltung nur als Gast wahrnehmen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine klassische Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung abzuschließen.
Heiko Agater
Die Inhalte dieser Seite wurden in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler Heiko Agater erstellt. Heiko ist selbständiger Versicherungskaufmann (BWV) und seit 2016 Geschäftsführer der gleichnamigen Versicherungsagentur Agater & Klisa GmbH mit Sitz in Leipzig.