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Reiseveranstalter - Reiseversicherung

Unter einem Reiseveranstalter wird derjenige verstanden, der sich verpflichtet, die gesamten Reiseleistungen zu realisieren. Als Reiseveranstalter gilt man bereits, wenn man zwei Hauptreiseleistungen, wie etwa Transport und Unterkunft, in einem Paket zusammenfasst und danach unter eigenem Namen offeriert. Der Reisende schließt immer einem Vertrag mit dem Veranstalter ab und nicht etwa mit dem Reisebüro, in welchem die Buchung stattfand. Aus diesem Grund muss der Reisende sich auch bei Reisemängeln und Ähnlichem an den Veranstalter wenden.

Bei Buchung einer Reise wird ein Reisevertrag zwischen Reiseveranstalter und Kunden geschlossen. Dieser beinhaltet eine Übereinkunft über die durch den Veranstalter zu erbringenden Leistungen und den dafür vom Kunden zu zahlenden Betrag. Eine Unterschrift ist für Abschluss eines solchen Vertrages nicht notwendig, es genügt, wenn der Kunde die Reise bucht und der Veranstalter die Buchung bestätigt. Kann der Kunde die Reise nicht antreten, muss er den Reiseveranstalter dafür entschädigen. Aus diesem Grund empfiehlt sich bei Buchung einer Reise eine Reiserücktrittskostenversicherung.