Vom Reiserücktritt ist die Rede, wenn der Reisende vor Beginn der Reise dem Veranstalter mitteilt, dass er die Reise nicht antreten wird.
Bei Buchung einer Reise wird zwischen Veranstalter und Reisendem ein Vertrag abgeschlossen. Grundsätzlich ist es bei Verträgen so, dass beide Seiten ihn einhalten müssen. Beim Vertrag über eine Reise gibt es allerdings eine Ausnahme, hier kann der Reisende von der Reise, also von seiner Erfüllung des Vertrages, zurücktreten. Der Vertragspartner, also der Reiseveranstalter, kann dafür eine Entschädigung verlangen. Diese staffelt sich. Je näher der Rücktritt am Reisebeginn liegt, desto höher wird die Entschädigung. Sie kann bis 100 Prozent des Reisepreises betragen. Da der Rücktritt von einer Reise sehr teuer werden kann, empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Sie übernimmt die Stornokosten. Das gilt allerdings nur, wenn die Gründe für den Reiserücktritt versichert sind. Typische versicherte Gründe sind: