Reisegepäck - Reiseversicherung

Reisegepäck sind alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs sowie Geschenke und Mitbringsel, die bei einer Reise mitgeführt werden. Im Detail zählen zum Gepäck Kleidung, Hygieneartikel, persönliche Gegenstände, Andenken, Sportgeräte, wie Taucherausrüstung oder Skier, technische Geräte sowie Wertsachen wie Schmuck.

Eine Reisegepäckversicherung deckt den Verlust von Gepäck während einer Reise. Als mögliche Ursachen zählen Diebstahl, Raub, Naturkatastrophen oder Unfälle. Außerdem tritt die Reisegepäckversicherung in Kraft, wenn das Gepäck nicht am Tag der Ankunft am Aufenthaltsort ist. Versicherte bekommen dann bis zu einer bestimmten Summe die notwendigen Ersatzeinkäufe erstattet. Auch wenn das Gepäck während der Beförderung durch ein Unternehmen abhanden, zerstört oder beschädigt wurde, trägt die Reisegepäckversicherung den Schaden.

Der Sinn einer Reisegepäckversicherung ist zweifelhaft, da die Versicherer die Ansprüche des Versicherten meist mit der Begründung abschmettern, dass der Versicherte fahrlässig gehandelt habe. So muss der Versicherte den Koffer zwischen die Beine klemmen, damit dessen Diebstahl abgesichert ist. Steht dieser nur neben ihm, handelt der Versicherte bereits fahrlässig.