Eine Krankheit ist ein guter Grund, eine gebuchte Reise abzusagen. Hat ein Reisebucher eine Versicherung für Reiserücktritt abgeschlossen, wird es ihn freuen, wenn diese für die Stornierungskosten aufkommt. Dies tut sie selbstverständlich nur unter bestimmten Bedingungen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in der Regel nicht aus, krankheitsbedingt von einem Reisevorhaben Abstand zu nehmen. Die Versicherung wird eine ärztliche Auskunft vom Versicherungsnehmer verlangen, aus der hervorgeht, warum die Reise nicht angetreten werden kann.
Besonders interessant für den Versicherer ist beispielsweise, wie lange die Erkrankung schon bekannt war und wie lange der Zeitpunkt zurück liegt, an dem klar wurde, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Wer häufig an Krankheiten leidet, für den ist es sicher sinnvoll eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen zu haben. Am besten schließt derjenige gleich eine Jahrespolice ab, die sollte auf lange Sicht günstiger kommen.