Unter Krankenrücktransport versteht man die Rückführung eines schwer Erkrankten oder Unfallopfers zurück in sein Heimatland und seinen Heimatort, um dort die weitere medizinische Behandlung vorzunehmen.
Generell muss man beim Krankenrücktransport zwei Fälle unterscheiden.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt generell, dass die Krankenkasse die Kosten für Rücktransporte aus dem Ausland nicht übernimmt. Privat Krankenversicherte sollten sich bei ihrer Versicherung informieren, ob diese Leistung Teil des Versicherungsvertrages ist. Auf jeden Fall sollten gesetzlich Versicherte und privat Versicherte ohne Rücktransportvereinbarung vor einer Reise ins Ausland eine Reiseversicherung abschließen, um die Kosten für einen Krankenrücktransport erstattet zu bekommen.