Gerät jemand, der eine Reise gebucht hat, in Arbeitslosigkeit, kann er froh sein, wenn er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Die Stornokosten übernimmt im Normalfall die Versicherung, sollte dem Arbeitnehmer unerwartet und ohne daran schuld zu sein, gekündigt worden sein. Die Arbeitslosigkeit an sich ist natürlich nicht der Grund, warum jemand eine Stornierung vornimmt.
Vielmehr ist es der Verdienstausfall, der den Urlaubsbucher erwägen lässt, lieber auf die Reise zu verzichten, damit er das nun bitter benötigte Geld anderweitig verwenden kann. Arbeitslosigkeit bedeutet in Deutschland nicht zwangsläufig Armut, vor allem mit dem Arbeitslosengeld I lässt sich einigermaßen gut über die Runden kommen. Wer aber frisch in Arbeitslosigkeit geraten ist, dem ist vielleicht anders zu Mute als zu reisen. Der eine oder andere möchte eher so schnell wie möglich an neue Arbeit kommen und die Zeit für das Sichten von Stellenangeboten und das Schreiben von Bewerbungen nutzen.