Reiserücktrittsversicherung - Fragen und Antworten

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Im folgenden finden Sie wichtige Fragen und Antworten zu den Leistungen, Bedingungen und dem Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung. Erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf eine finanzielle Erstattung bzw. einen finanziellen Ausgleich Ihrer Reisekosten (z. B. für Flug und Hotel) haben.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Das Abschließen einer Reiserücktrittsversicherung ist in vielen Fällen empfehlenswert, jedoch nicht immer ratsam. So ist die Reiserücktrittsversicherung vor allem für teure Reisen und Reisen, die lange im Voraus gebucht werden sehr empfehlenswert. Ebenso ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Familien mit Kindern, die eine Reise planen sinnvoll. So können durch die Versicherung die anfallenden Stornokosten, die bei Nichtantreten einer Reise anfallen, abgedeckt werden. Das bedeutet für denjenigen, der die Reise nicht antreten kann, dass er so einen Teil der Kosten ersetzt bekommt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Möchten Sie eine Last-Minute-Reise buchen, sollten Sie abwägen ob sich das Abschließen einer Reiserücktrittsversicherung lohnt. Denn ist das Reisedatum bereits in wenigen Tagen, ist das Risiko des Nichtantretens der Reise überschaubarer.

Wie viel Prozent der Reisekosten werden zurückerstattet?

Je nachdem zu welchen Konditionen und Bestimmungen die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, fällt die Summe der erstattungsfähigen Reisekosten aus. Es gibt die Möglichkeit einer Reiserücktrittversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung. Im Regelfall liegen die Kosten der Selbstbeteiligung bei 20 Prozent des Reisepreises. Ist der Gesamtwert der Reise hoch ist eine Reiserücktrittsversicherung ohne einen Selbstbehalt empfehlenswerter. So müssen Sie als Kunde im Fall der Inanspruchnahme der Versicherung und des Nichtantretens der Reise keine Kosten selbst tragen. Können Sie die Reise nicht antreten, sollten Sie dies möglichst früh bekannt geben. Denn je früher eine Reise storniert wird, umso geringer sind die dafür anfallenden Stornokosten.

Gibt es Ausnahmeregelungen für die Erstattung?

Sollten Sie über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nachdenken, sollten Sie sich vorab über die Konditionen der Anbieter informieren. Achten Sie dabei auf die Formulierungen der Versicherung um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Hier gilt, je deutlicher die Bestimmungen formuliert sind umso besser ist demzufolge die Versicherung. Immer wieder gibt es Formulierungen, die dem Versicherer Schlupflöcher ermöglichen, was die Erstattung der Stornokosten bei Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung betrifft. Chronisch Kranke oder Personen mit schwerwiegenden Krankheiten sollten diese beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bekannt geben. Für diese Personengruppen kann es sonst bei Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung unter Umständen Komplikationen geben. Somit gilt auch hier: Vorab die Details genau prüfen!

Bis zu welchem Zeitpunkt muss man angeben, dass man von der Reise zurücktritt?

Wer durch Krankheit oder einen anderen Grund die gebuchte Reise nicht antreten kann, sollte dies so früh wie möglich bekannt geben. Das heißt für Sie als Kunde, dass Sie den Anbieter Ihrer Reiserücktrittversicherung und den Reiseveranstalter nach Bekanntwerden des Grundes für das Nichtantreten der Reise informieren. Dies muss geschehen bevor Sie die Reise antreten. Je nachdem, welche Leistungen Sie in Verbindung mit Ihrer Reise gebucht haben, kann dies auch schon der Weg zum Flughafen sein. Informieren Sie sich daher vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung über die genauen Bestimmungen der Versicherung. Denn die Bestimmungen können zwischen den einzelnen Anbietern variieren und somit verschieden sein.

Wann gilt eine Reise als angetreten?

Eine Reise gilt als angetreten, wenn Sie bereits einen Teil der Leistungen in Anspruch genommen haben bzw. wenn Sie einchecken. Bei einer Pauschalreise heißt das, dass das Einchecken am Flughafen als Reiseantritt gilt. Haben Sie eine Bahn- oder Busreise gebucht, gilt als Antreten der Reise das Betreten des Verkehrsmittels. Das Einchecken auf dem Schiff gilt bei Schiffsreisen als Zeitpunkt des Reiseantritts. Möchten Sie einen Mietwagen oder ein Wohnmobil mieten gilt der Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeuges als Reiseantritt. Haben Sie eine Transferleistung gebucht, gilt die Inanspruchnahme dieser bereits als Reiseantritt. Möchten Sie bei Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten ersetzt bekommen, sollten Sie bald möglichst bekannt geben, dass Sie die Reise nicht antreten können.

Wie gut muss der Reiserücktritt begründet sein?

Können Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten, müssen Sie Ihren Reiseveranstalter hierüber so schnell wie möglich informieren. Können Sie die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten, muss dieses durch einen Arzt belegt werden. Das Attest hierfür sollte möglichst genau beschreiben, weshalb Sie die Reise nicht durchführen können. Denn je genauer die Begründung ist umso besser ist es im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme. Ist ein anderer Grund der Grund, weshalb Sie nicht verreisen können, ist auch dies in den meisten Fällen zu belegen. Immer wieder kommt es vor, dass eine Reiserücktrittsversicherung die Übernahme der Stornokosten ablehnt. Deshalb sollten Sie bereits vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung darauf achten, wie die Bedingungen genau sind. So können Sie sich später Ärger ersparen. Kommt keine Einigung zustande, kann es durchaus zu einer Verhandlung vor Gericht kommen.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung erforderlich?

Es gibt verschiedene Meinungen hierüber. Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchten oder nicht. Jedoch sollten Sie bedenken, können Sie die Reise nicht antreten müssen Sie dennoch für die Stornokosten aufkommen. Um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen ist es durchaus sinnvoll eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Je früher Sie die Reise buchen, umso mehr Zeit bis zum Beginn der Reise liegt vor Ihnen. Und umso mehr kann passieren. Daher ist es für Reisen, die sehr früh gebucht werden empfehlenswert eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Möchten Sie als Familie mit Kindern verreisen, sollten Sie vorsorglich besser auch eine solche Versicherung abschließen.

Unter welchen Umständen tritt eine Reiserücktrittsversicherung in Kraft?

Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte, muss hierfür eine Frist einhalte. Je nach Anbieter ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nur bis zu einer bestimmten Frist bzw. einem bestimmten Tag vor Reiseantritt möglich. Daher sollten Sie sich vorab erkundigen welche Möglichkeiten für Ihre Reise in Frage kommen. Oder schließen Sie die Versicherung gleich mit der Buchung der Reise ab. Mit Ihrer Unterschrift und dem Bezahlen der Kosten tritt Ihre Versicherung in Kraft. Sie können diese Versicherung sowohl persönlich als auch online ohne Probleme abschließen. Mit dem Inkrafttreten Ihrer Reiserücktrittsversicherung können Sie Ihrem Urlaub entspannt entgegen sehen. Denn Sie sind für einen Schadenfall abgedeckt.