Reisehaftpflichtversicherung im Vergleich

Die Reisehaftpflichtversicherung ist eine private Haftpflichtversicherung, mit der Sie weltweiten Versicherungsschutz genießen. Das heißt, dass Sie im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme rund um den Globus vor berechtigten Schadenersatz-Forderungen Dritter geschützt sind. Da Reisen in das europäische Ausland häufig durch die private Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz absichert sind, ist eine gesonderte Reisehaftpflichtversicherung nicht immer nötig. Jedoch gibt es Fälle, die den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung für die Reise rechtfertigen. Dies macht z. B. dann Sinn, wenn Sie für längere Zeit im Ausland studieren, ein Auslandspraktikum machen oder aus beruflichen Gründen für eine bestimmte Zeit über die Landesgrenzen hinaus verreisen.

Wann ist eine Reisehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Die Reisehaftpflichtversicherung ist dann erforderlich, wenn Sie im besuchten Zielland nicht durch eine bereits vorhandene Privathaftpflichtversicherung geschützt sind. Dabei gibt es u. a. die folgenden versicherbaren Auslandsaufenthalte.

  • Auslandsstudium, Auslandspraktikum und Ausbildungen im Ausland
  • Sprachreisen und Sprachkurse, die bis zu mehreren Monaten dauern
  • Au Pair oder Work and Travel Aufenthalte im Ausland
  • Arbeiten im Ausland (z. B. im Auftrag von Arbeitgebern, Hilfsdienste etc.)
  • Bundeswehreinsätze außerhalb von Deutschland
  • Langzeiturlaube oder weitere Wohnsitze im Ausland (z. B. Familienbesuch)

Welche Leistungen sind über den Reisehaftpflichtschutz versichert?

Je nach Versicherer und Tarif berücksichtigt die Reisehaftpflichtversicherung umfangreiche Leistungen, mit der Sie die verschiedensten Fälle absichern können. Dabei sollten Sie auf die Leistungen der Reiseversicherung achten und sich die folgenden Fragen stellen:

  • Welcher Personenkreis ist versichert? – Gilt der Versicherungsschutz nur für Sie oder beispielsweise auch für Partner und mitreisende Kinder?
  • Wie hoch ist die angegebene Deckungssumme? – Handelt es sich um nachvollziehbare und nachweislich ausreichende Versicherungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden?
  • Welche Leistungen sind versichert und welche nicht? – Was gilt z. B. bei Mietsachschäden, Schlüsselverlust und grober Fahrlässigkeit?
  • Wie werden Gefälligkeitsschäden behandelt, die beispielsweise bei der Kinderbetreuung oder Lernhilfe oder Umzugshilfe entstehen?

Grundsätzlich kommt die Reisversicherung für alle Kosten auf, die über den Versicherungsvertrag geregelt sind. Wichtig dabei ist, dass vorsätzlich verursachte Schadenfälle nicht durch die Leistungen der Reisehaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Gründe und mögliche Schadenfälle für die Reisehaftpflichtversicherung

Es gibt eine Reihe von möglichen Schadenfällen im Ausland, für deren Kosten die Reisehaftpflichtpolice aufkommt. Je nach Versicherungsbedingungen gilt die Kostenübernahme auch für Schäden, die im Inland entstanden und von Ihnen als Versicherungsnehmer versursacht wurden. Folgen Schadenfälle sind typisch:

  • Mietwagenschäden – Sie haben einen Mietwagen reserviert und einen Felgen-Schaden verursacht.
  • Sachschäden in Unterkünften – Sie verlieren den Schlüssel Ihres Hotelzimmers/ Ihrer Unterkunft.
  • Vermögensschäden – Ein versehentlicher Fußgänger-Rempler lässt die Halskette Ihres Gegenübers zu Boden fallen.

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