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Wie der Name schon verrät handelt es sich beim Familienrechtsschutz um eine Versicherung, die nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern die ganze Familie absichert, das heißt Partner (ganz gleich ob verheiratet oder ledig), Kinder und auf Wunsch auch Kinder aus vorigen Beziehungen und Ehen. Die Familienrechtsschutzversicherung lässt sich jedoch nicht nur hinsichtlich der versicherten Personen relativ flexibel gestalten, sondern auch hinsichtlich der Leistungsbereiche. So kann man zum Standard-Leistungskatalog dieser Rechtsschutzversicherung auch andere Leistungsarten in den Vertrag einbauen - so zum Beispiel den Rechtsschutz für das Haus (Gebäuderechtsschutz), den Vermieter- oder Mieterrechtsschutz, Verkehrs- oder Berufsrechtsschutz und viele weitere Spaten.

Familienrechtsschutz - Vorsicht bei Wartezeiten

Der Familienrechtsschutz hat natürlich viele Vorteile, sollte aber auch hinsichtlich einiger Kritikpunkte näher beleuchtet werden. Etwas problematisch ist immer wieder die Wartezeit. Als Wartezeit bezeichnet man die Frist, die ablaufen muss, ehe die Versicherung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt. Wer also eine Rechtsschutzversicherung für die Familie abschließt, sollte wissen, dass in den ersten drei Jahren grundsätzlich keine Kosten von der Versicherung übernommen werden, ganz gleich, welchen Bereich diese betreffen.

Ein weiteres eher problematisches Faktum ist, dass man als Versicherter erst die Leistung durch die Familienrechtsschutzversicherung beantragen muss, ehe diese leistet. Genau hier setzen jedoch Kritiker dieser Versicherungsform an, denn die Versicherungen haben das Recht, besonders risikoreiche Fälle abzulehnen und damit die Unterstützung zu verweigern! Als Versicherter hat man in diesem Fall lediglich die Möglichkeit, die Familienrechtsschutz vorzeitig zu kündigen.

Die Vorteile überwiegen – jeder 2. Haushalt in Deutschland besitzt eine Rechtsschutzversicherung

Trotz der oben genannten Kritikpunkte setzen nach wie vor sehr viele Haushalte bei der Absicherung ihrer Kinder und Partner auf die Familienrechtsschutzversicherung. Sehr von Vorteil ist natürlich auch das Baukastensystem, das viele Versicherungen anbieten und im Rahmen dessen man bestimmte Bereiche ausklammern, dafür aber andere Leistungen mit einschließen kann. Auch regional gibt es kaum Einschränkungen. Die meisten Versicherungen bieten in ganz Europa und in allen mittelmeerländischen Grenzländern vollen Deckungsschutz. Ob hier auch ein Selbstbehalt fällig wird, ist von Versicherung zu Versicherung und je nach Angebot unterschiedlich.

Wer bereits eine Familienrechtsschutzversicherung besitzt und überlegt, diese zu wechseln, kann dies nach Ende der Vertragslaufzeit tun – die meisten Versicherer schließen diese Art von Versicherungen mit einer fünfjährigen Laufzeit ab. Zu beachten ist hierbei lediglich, dass man sich zum Zeitpunkt des Wechsels nicht in einem Rechtsstreit befindet. Außerdem sollte man auch hier wieder die Wartezeit berücksichtigen, die bei der neuen Versicherung neuerlich einzuhalten ist.

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