Verhalten beim Versicherungsstreit - 7 Tipps!

Im folgenden Versicherungsratgeber haben wir für Sie 7 Tipps zusammengestellt, wie Sie sich bei einem Versicherungsstreit verhalten sollten. Erfahren Sie, was Sie im Umgang mit Ihrer Versicherung beachten sollten und welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Ideellen Verlust kann niemand ersetzen, aber wenigstens den materiellen

Jahrelang haben Sie treu und brav Ihre Versicherungsbeiträge gezahlt und dann kam der Einbruch. Fernseher und Laptop waren weg, aber die kann man ersetzen. Doch der Schmuck Ihrer verstorbenen Großmutter? Daran hängen Erinnerungen, unbezahlbar. Natürlich melden Sie alles der Polizei und Ihrer Versicherung. Wenigstens soll der materielle Verlust beglichen werden. Doch die Versicherung will nicht zahlen und ein Versicherungsstreit bahnt sich an. Mit unserer „Checkliste Versicherungsstreit“ wollen wir Ihnen helfen, die richtigen Maßnahmen im Fall der Fälle zu ergreifen.

1. Alles Schriftliche aufheben

Heben Sie von Anfang an den gesamten Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung auf. Nur so können Sie die Vorgänge und Abläufe nachweisen. Um sicherzugehen, dass Briefe an Ihre Versicherung mit wichtigen Fristen nicht "verloren" gehen, ist es ratsam, sie per Einschreiben zu versenden.

2. Um baldige Erledigung bitten

Sie haben Ihren Schadenfall fristgemäß gemeldet, aber die Versicherung hat noch nicht reagiert. Erinnern Sie Ihre Versicherung schriftlich daran und setzen Sie ggf. eine Frist.

3. Beschwerdemanagement der Versicherung

Zeigte die Erinnerung keine Wirkung bzw. kam ein Bescheid, der negativ war, können Sie sich an das Beschwerdemanagement der Versicherung wenden. Hier wird nochmals überprüft, ob vielleicht Ihr Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat. Im günstigsten Fall wird der Bescheid überarbeitet, Sie erhalten Ihr Geld und der Versicherungsstreit ist beendet.

4. Prüfen Sie, ob ein Eintrag bei der HIS vorliegt

Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) ist sozusagen die Schufa der Versicherer. Hier werden auffällige Vorgänge verzeichnet, um Versicherungsbetrug vorzubeugen. Es heißt aber nicht, dass jeder Versicherte, der einen Eintrag in der HIS hat, automatisch als Versicherungsbetrüger gilt. Allerdings werden Schadenmeldungen von hier gespeicherten Personen genauer überprüft und manchmal auch eher abgelehnt. Wie bei der Schufa kann es auch hier vorkommen, dass Sie zu unrecht in der HIS gelandet sind. Fragen Sie deshalb dort nach, ob Einträge über Sie vorhanden sind. Wenn ja und diese sind falsch, teilen Sie es der HIS und dem Versicherer mit, der diesen Eintrag hat vornehmen lassen. Ist der Eintrag gelöscht, steigen Ihre Chancen auf ein baldiges Ende des Versicherungsstreits.

5. An den Ombudsmann wenden

Der Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle für alle Streitfälle mit der Versicherung. Für Streitfälle mit privaten Krankenversicherungen gibt es einen eigenen Ombudsmann. Sie als Verbraucher können hier Ihren Fall vortragen und der Ombudsmann kann bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro ein für die Versicherung verbindliches Urteil fällen. Liegt die Summe höher, ist es eine Empfehlung. Für Sie ist das Verfahren beim Ombudsmann immer kostenlos. Außerdem ist es für Sie unverbindlich, d. h., gefällt Ihnen die Entscheidung nicht, können Sie immer noch vor Gericht ziehen. Wichtig: Nicht jedes Versicherungsunternehmen arbeitet mit dem Ombudsmann zusammen. Welche das sind, verrät ein Blick ins Internet.

6. Anwalt einschalten

Das richtige Verhalten beim Versicherungsstreit ist nicht immer einfach, deshalb empfiehlt es sich bei komplizierten Fällen, einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen. Er kann Sie beraten bzw. den gesamten Vorgang für Sie übernehmen und als letzten Weg eine Klage bei Gericht einreichen. Erfahrungsgemäß ist dieser Weg aber sehr lang und sollte wirklich nur begangen werden, wenn der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen steht.

7. Wahrheitsgemäße Angaben

Zum richtigen Verhalten beim Versicherungsstreit gehört auch immer, dass Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. In aller Regel verweigern nämlich Versicherungen genau deswegen die Zahlung, weil Sie Falschaussagen vermuten. Man ist schnell verleitet, bei der Schadenmeldung zu flunkern, weil man denkt, dass sonst die Versicherung nicht zahlt. Doch die Versicherer haben täglich mit Hunderten von Fällen zu tun. Sie erkennen sehr schnell, wenn Vorgänge geschildert werden, die so gar nicht stattfinden konnten.