Der Versicherungsratgeber von PREISVERGLEICH.de informiert Sie ausführlich über versicherungsrelevante Themen. Im Fokus dabei stehen die Bereiche KFZ- und Sachversicherungen sowie Altersvorsorge. Worauf Sie vor Vertragsabschluss und bei der Schadenmeldung achten müssen, erfahren Sie hier im Ratgeber Versicherungen. Dabei erfordert die Vielfalt an unterschiedlichen Sach- und Personenversicherungen eine übersichtliche Gliederung der Ratgeber nach Versicherungssparten.
Alles rund um das Thema Kfz und Autofahren. Hier erhalten Sie eine Checkliste zur Unfallmeldung und Klärung, Informationen zum Thema Maut in Deutschland und Europa, Wintercheck, Umweltplakette, Autokauf, Kennzeichen u. v. m.
Hier erhalten Sie u. a. Informatioen zum Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, wie Sie die Versicherung kündigen können und wie sich die Höhe der Beiträge zusammensetzt.
Erfahren Sie u. a., warum die Gebäudeversicherung Pflicht ist und wie Sie die Versicherung kündigen können. Zudem gibt es ein Special zum Thema Wasserwschaden.
Rund um den Hausrat. Zahlt die Versicherung bei Diebstahl oder grober Fahrlässigkeit? Wie verhält es sich bei Wohngemeinschaften oder beim Umzug. Erfrahen Sie im Versicherungsratgeber, wann die Versicherung zahlt und wann nicht.
Informationen zur optimalen Deckungssumme, Selbstbeteiligung und zur Kündigung. Was Sie beim Abschluss beachten müssen erfahren Sie hier. Wir haben 10 typische Fälle für Sie zusammengefasst.
Ratgeber zum Thema Krankenversicherung - Krankenkassen kündigen, Krankenkasse wechseln sowie Tarife für Selbstständige und Freiberufler. Erfahren Sie mehr im passenden Ratgeber.
Erfahren Sie hier wie Sie Ihr Krankengeld berechnen und ob eine Zusatzversicherung für Kinder wirklich sinnvoll ist. Zudem gibt es ein Special zum Thema Selbständigkeit.
Tipps zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, wie Sie bei Zahlungsschwierigkeiten vorgehen, was Sie als Selbständiger beachten müssen und wie Sie ihre Versicherung kündigen können.
Alles rund um die Risikolebensversicherung, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, wie Sie die Versicherung kündigen können und Infos zur Versicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz. Die Gesundheitsprüfung ist Pflicht.
Informationen zu Themen wie Kostenerstattung bei Zahnbrücken, Implantaten, Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen. Erfahren Sie ob die Absicherung der Kinder sinnvoll ist.
Egal, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben, wenn der Versicherungsfall eintritt, lag meist ein Schadenereignis vor, das die Leistungspflicht des Versicherers Inkrafttreten lässt. Das gilt nicht nur für Ihre privaten Versicherungen, sondern auch für die der gesetzlichen Sozialversicherung. Der Versicherungsfall richtet sich natürlich danach, welche Art der Versicherung Sie abgeschlossen haben. In manchen Fällen, wie zum Beispiel bei Rechtsschutzversicherungen, beginnt er erst nach einem gewissen Zeitraum; in der Regel nach drei Monaten.
Bei einer privaten Unfallversicherung tritt der Versicherungsfall ein, wenn ein Unfall entsteht. Haben Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen, dann erhalten Sie Leistungen der Versicherung bei Zerstörung bzw. Beschädigung sowie beim Verlieren der versicherten Gegenstände. Ihre Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie anderen einen Schaden zugefügt haben.
Als Versicherungsnehmer haben Sie die Pflicht, den Eintritt des Versicherungsfalles sofort zu melden. Dabei müssen Sie der Versicherung all das mitteilen, was diese benötigt, um den Versicherungsfall in seinem Umfang zu prüfen. Wird z. B. bei Ihnen eingebrochen und es fehlen die versicherten Gegenstände, ist es von Vorteil, dass Sie der Versicherung anhand von Belegen oder Fotos nachweisen können, was genau gestohlen wurde.
Rechtsschutz-Versicherer verlangen im Falle eines Rechtsstreits die vollständige Einsicht in die Aktenlage, damit sie auch abschätzen können, ob der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. In jedem Fall ist es wichtig, wahrheitsgemäß zu antworten und auch die Umstände des Schadens darzulegen. So kann nämlich der Versicherer auch leistungsfrei bleiben, wenn Sie grob fahrlässig einen Versicherungsfall herbeiführen, z. B. wenn Sie das Fenster ankippen und es wurde eingebrochen.