Im Ratgeber zum Thema Pflegeantrag stellen erfahren Sie, wie und wo Sie Leistungen der privaten Pflegeversicherung richtig beantragen: Manchmal wird eine Person innerhalb von wenigen Tagen pflegebedürftig, oft ist es ein schleichender Vorgang. Sobald Sie das Gefühl haben, selbst ohne fremde Hilfe im Alltag nicht mehr zurechtzukommen oder sich Ihre Angehörigen in dieser Situation befinden, sollen Sie einen Pflegeantrag stellen. Beachten Sie bitte, dass die Pflegeversicherung erst nach einer Prüfung aller Umstände und nur wenn dauerhafte Pflegebedürftigkeit (mind. sechs Monate) vorliegt, zahlt.
Bevor Sie den Pflegeantrag stellen, sammeln Sie möglichst viele aussagekräftige Unterlagen wie z.B. ärztliche Befunde oder Gutachten. Es ist ebenfalls ratsam, Ihre Entscheidung mit dem Hausarzt bzw. behandelnden Arzt im Krankenhaus zu besprechen. Wenn die Pflege durch Angehörige oder eine Pflegekraft bereits stattfindet, lohnt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen und in diesem mindestens eine Woche lang minutiös den Pflegeaufwand zu dokumentieren.
Den Antrag auf die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit richten Sie an den Träger Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, also an die Krankenkasse. Sie können den Antrag gerne formlos in schriftlicher Form stellen. Tipp: Die Pflegekasse leistet erst ab der Beantragung der Pflegestufe, daher zögern Sie damit nicht zu lange. Sie können übrigens Ihren Antrag auch telefonisch einreichen, das Datum Ihres Anrufs wird vom zuständigen Mitarbeiter festgehalten. Ist das Pflegetagebuch vorhanden, können Sie dieses zusammen mit dem Pflegeantrag der Krankenkasse zukommen lassen. Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag innerhalb von maximal fünf Wochen zu bearbeiten. Sie erhalten anschließend i.d.R. zwei Formulare – den Antrag auf Pflegeleistungen und den Antrag auf Rentenbeitragzahlung für pflegende Angehörige. Die Formulare sind auszufüllen und an die Pflegekasse bzw. Krankenkasse samt eingeforderten Unterlagen zurückzuschicken.
Pflegebedürftigkeit kann letztendlich nur infolge eines persönlichen Gesprächs mit dem Betroffenen anerkannt werden. Dieses wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte oder vom Vertreter der Medicproof GmbH für privat Versicherte geführt. Selbstverständlich kündigt sich der Besuch rechtzeitig an, so dass Sie sich darauf vorbereiten können. Beim Gespräch spielt die natürliche offene Atmosphäre eine nicht unerhebliche Rolle. Vermeiden Sie den weitverbreiteten Fehler, sich aus falsch verstandener Scham fitter zu präsentieren, als Sie es in Wirklichkeit sind. Es gibt nichts zu beschönigen und nichts herunterzuspielen. Selbstverständlich dürfen Sie sich nicht verstellen und eine Pflegebedürftigkeit vortäuschen. Am besten empfangen Sie den Gutachter gemeinsam mit den pflegenden Angehörigen und halten alle Unterlagen parat.
Der Gutachter empfiehlt eine Pflegestufe bzw. lehnt den Antrag ab. Seine Entscheidung wird Ihnen nicht gleich während des Besuchs mitgeteilt, sondern Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid von Ihrer Pflegekasse. Ist der Antrag abgelehnt, dürfen Sie der Ablehnung widersprechen. Falls eine Pflegestufe anerkannt wurde und Sie über eine private Zusatzpflegeversicherung verfügen (z.B. Pflege-Bahr usw.), ist die Zeit gekommen, diese zu informieren.