Im folgenden FAQ zur private Pflegeversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Erfahren Sie, welche Leistungen die private Versicherung abdeckt und welche Pflegestufen es gibt.
Bei einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit sind die Leistungen der Krankenkasse oder der staatlichen Rentenversicherungen meist sehr gering und decken nur einen Bruchteil der Kosten ab. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen oder auch die Angehörigen selbst zahlen. Da kann sich bereits in kurzer Zeit eine Menge aufstauen und es entsteht ein riesiger Schuldenberg. Eine Private Pflegeversicherung kann die Mehrzahl der Kosten abdecken und dafür sorgen, dass sich die finanziellen Ausgaben in Grenzen halten. Durch eine Private Pflegeversicherung ist eine umfassende Pflege möglich, die alle Bereiche abdeckt, die mit dem gesetzlichen Schutz nicht möglich wären. Sie haben dabei die Wahl zwischen Pflegetagegeld-, Pflegerenten- oder Pflegekostenversicherung.
In der Regel können Sie die Beiträge für die Private Pflegeversicherung bei Ihrer Steuererklärung angeben. Doch es gibt auch Ausnahmen, die besonders für Personen in einem Angestelltenverhältnis gelten. Als Arbeitnehmer stehen Ihnen nur begrenzte Freibeträge im Rahmen der Steuer zu, die Sie in Anspruch nehmen können. Diese Freibeträge sind meistens schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung fast ausgeschöpft, so dass kaum noch Luft bleibt, um eine Private Pflegeversicherung von der Steuer absetzen zu können. Besser sieht es dagegen aus, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind. In diesen Fällen können Sie die Beiträge zur Privaten Pflegeversicherung in voller Höhe bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen.
Wenn Sie eine Private Pflegeversicherung abgeschlossen haben, Ihr Leben lang die Beiträge bezahlen, haben Sie nach Ende der Laufzeit keine Ansprüche auf die Auszahlung irgendwelcher Leistungen. Eine Private Pflegeversicherung ist also etwas anderes als beispielsweise eine Kapital-Lebensversicherung. Selbst, wenn Sie während der Laufzeit nicht einmal die Leistungen aus der Police in Anspruch nehmen mussten, verfallen Ihre gezahlten Beiträge. Eine Pflegeversicherung ist nur dafür da, Sie im Falle eines Falles ausreichend finanziell abzusichern, damit Sie die nötige Pflege bekommen können. Das gilt auch bei Abschluss einer Pflegerentenversicherung, die bei Nichtgebrauch ebenfalls erlischt, ohne dass Sie finanzielle Ansprüche Ihrerseits geltend machen könnten.
Es kommt bei den Leistungen darauf an, für welche Art im Bereich Private Pflegeversicherung Sie sich entschieden haben. Im Rahmen der Pflegetagegeldversicherung wird beispielsweise pro Tag ein festgesetzter Betrag an Sie ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem finanziellen Rahmen sich die tatsächlichen Ausgaben für die Pflege bewegen. Gezahlt wird in jedem Fall nur der vorher festgesetzte Pauschalbetrag. Anders sehen die Leistungen bei einer Pflegekostenversicherung aus, denn bei dieser Art der privaten Pflegeversicherung übernimmt der Versicherungsträger einen gewissen Prozentsatz der anfallenden Pflegekosten. Belege, Rechnungen und ähnliches müssen regelmäßig an die Versicherung weitergereicht werden. Eine monatliche Rente bekommen Sie bei der Pflegerentenversicherung ausbezahlt und zwar solange, wie die eigentliche Pflegebedürftigkeit bestehen bleibt.
Die Leistungen einer privaten Pflegeversicherung unterliegen generell nicht der Besteuerungspflicht. Egal, ob es sich nun um die Auszahlung von Pflegetagegeld oder um die Zahlung einer monatlichen Pflegerente handelt, Sie müssen die Zahlungen der Versicherung nicht dem Finanzamt melden. Die Private Lebensversicherung kann aber von der Steuer abgesetzt werden, sofern die Freibeträge in diesem Bereich nicht schon vollständig aufgebraucht worden sind. Dann ist die Geltendmachung der Beiträge nicht mehr möglich. Sie müssen generell nichts beachten, wenn Sie die Pflegerente ausgezahlt bekommen und können diese beliebig für die Pflegekosten verwenden, ohne etwas an das Finanzamt für die Private Lebensversicherung abführen zu müssen.
Die Pflegestufen können zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften variieren, orientieren sich aber in der Regel an den Pflegestufen, die es in der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt. Die Pflegestufe 1 für die Private Pflegeversicherung gilt für Pflegebedürftige, die in der Mobilität eingeschränkt sind und etwa 45-90 Minuten am Tag auf Hilfe von Außen bei Körperhygiene und Essen angewiesen sind. Pflegestufe 2 wird erst angewandt, wenn mehr als drei Stunden am Tag die Hilfe in allen Dingen des Alltags benötigt wird. Die letzte Stufe ist die Pflegestufe 3. Mehr als fünf Stunden Hilfe pro Tag müssen gegeben sein, um eine Einstufung in diese Pflegeklasse zu erreichen. Die Pflegestufen dienen also dazu, die jeweilige Pflegebedürftigkeit festzustellen und die Höhe der finanziellen Ansprüche abzugrenzen.
Durch eine Private Lebensversicherung sind Sie im Pflegefall abgesichert. Wenn Sie zusätzlich zur Privaten Pflegeversicherung noch eine Pflegerentenversicherung haben, zahlt die Versicherung die Rente ab dem Zeitpunkt, an dem der Fall der Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Wichtig ist es, dass Sie die Pflegebedürftigkeit unmittelbar der betreffenden Versicherungsgesellschaft melden, damit es zu keinen Verzögerungen in der Auszahlung kommt. Meistens wird ein Gutachter oder ein Beauftragter des Pflegedienstes einen Hausbesuch bei Ihnen machen, um die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe vorzunehmen. Danach wird dann die Auszahlung der Pflegerente eingeleitet. Sollten zwischen dem Pflegefall und der ersten Auszahlung eine gewisse Zeitspanne liegen, so kann die Pflegerente auch rückwirkend gezahlt werden.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit auftritt, haben Sie einen Anspruch auf die Zahlung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings sind die monatlichen Zahlungen sehr gering, je nach Art der Pflegestufe, und decken nur einen ganz kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Sie haben darüber hinaus einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, auch wenn Sie zusätzlich eine Private Pflegeversicherung abgeschlossen haben. In dieser Beratung werden Ihnen unterschiedliche Alternativen zur Pflege in einem Heim aufgezeigt oder Sie erhalten Tipps, wie die Pflege im Alltag zu bewältigen ist. Eine Private Pflegeversicherung kann den gesetzlichen Rahmen noch erheblich erweitern und eine zusätzliche finanzielle Stütze bei einer leichten oder schweren Pflegebedürftigkeit sein.
Im Bereich Private Pflegeversicherung gibt es insgesamt drei Varianten, die Sie abschließen und auch miteinander kombinieren können. Bei einer Pflegetagegeld-Zusatzversicherung wird Ihnen pro Tag ein festgesetzter Betrag ausgezahlt, der bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes festgelegt worden ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Pflegekosten tatsächlich ausfallen. Das Pflegetagegeld richtet sich lediglich nach der festgestellten Pflegestufe und der vereinbarten Summe im Falle der Pflegebedürftigkeit. Der Vorteil ist, dass an das Pflegetagegeld kein besonderer Verwendungszweck gebunden ist und das Geld vollständig zur freien Verfügung steht. Nach einem ganz anderen Prinzip funktioniert dagegen die Pflegekosten-Zusatzversicherung. Erst zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung ihren Anteil an den Pflegekosten und danach übernimmt die Zusatzversicherung den Rest oder zumindest einen großen Teil davon.
Eine Private Pflegeversicherung muss nicht zwangsläufig sehr teuer sein. Selbst mit einem geringen Beitrag kann schon eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden, die dann im Falle der Pflegebedürftigkeit einspringt. Entscheidend sind bei der Beitragsbemessung Faktoren wie etwa Eintrittsalter, Beruf, Gesundheitszustand und die gewünschte Laufzeit der Versicherung. Darüber hinaus spielt auch die vereinbarte Versicherungssumme eine große Rolle, wenn Sie die Kosten für eine Private Pflegeversicherung berechnen wollen. Die Versicherungssumme oder die Höhe der Pflegerente sollte in jedem Fall so hoch sein, dass alle Pflegekosten gedeckt werden können. Dazu zählen beispielsweise spezielle Hilfsmittel oder auch notwendige Utensilien der täglichen Pflege, wie Windeln, Wundcreme oder ähnliche Dinge.