Kur - Private Krankenversicherung

Unter einer Kur versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch eine Behandlung, die der Vorsorge und der Stärkung der Gesundheit dient. Ebenso wird die Kur zur medizinischen Rehabilitation nach einem Krankhausaufenthalt genutzt. Die Kur findet in den meisten Fällen in einem Kurort statt, um die ortsspezifischen Heilmittel, wie Quellen oder das Meerwasser zu nutzen. Vor Ort gibt es dann spezielle Kurkliniken. Je nach Art und Dauer der Kur werden verschiedene Kurarten, wie zum Beispiel die Mutter-/Vater-Kind-Kur oder die Anschlussheilbehandlung angeboten.

PKV-Versicherte sollten wissen, dass Kuren nicht unter den Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung fallen. Auch für Rehabilitationsmaßnahmen, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, erstatten die PKV die Kosten für eine Kur nicht. Allerdings lassen sich über Zusatztarife auch Kurleistungen absichern oder diese Leistungen sind schon durch Bestandteile des Versicherungsvertrages abgesichert. Somit kommt es also auf den Vertrag an, ob solche Leistungen mit abgesichert sind. Es ist ratsam dies zu prüfen, bevor man einen Kurantrag stellt. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte man die Versicherungsbedingungen prüfen.