Rehabilitation - Private Krankenversicherung

Bringen standardisierte Behandlungsmethoden nur wenig oder kaum Besserung bei einem Krankheitsbild, kann eine Rehabilitationsmaßnahme angeordnet werden. Bei der Rehabilitation (Reha) wird dann meist interdisziplinär gearbeitet, um die Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung zu bessern. Daher wird unter einer Rehabilitation die Bestrebung oder der Erfolg beschrieben, einen Menschen bei der Wiedererlangung eines vorher existierenden körperlichen Zustandes zu unterstützen. Auch soll die Rehabilitation bleibende Folgen einer chronischen Krankheit oder eines Unfalls verhindern oder lindern. Rehabilitation per Definition soll die körperliche, berufliche und soziale Leistungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten wiederherstellen, erhalten und fördern.

Nach einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall ist die Reha fester Bestandteil der Therapiekette und findet in den meisten Fällen in einer Rehaklinik statt. Typisches Beispiel für eine Rehabilitation ist die Kur. Hier werden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes stationäre Maßnahmen durchgeführt. Diese sind meist psychotherapeutischer, physiotherapeutischer, arbeitspädagogischer und/oder sporttherapeutischer Art. Aber auch medizinische Behandlungen können dazugehören. Zur Nachsorge können außerdem weitere Reha-Maßnahmen ambulant angebracht sein.

Gezahlt werden Kuren von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern oder den Berufsgenossenschaften, deshalb übernehmen private Krankenversicherungen Kuren in der Regel nicht. Der Patient muss also, wenn weder die Rentenversicherung noch die Berufsgenossenschaft aufkommen, selbst die Kosten tragen. Sicherer ist es deshalb, eine zusätzliche Kurkostenversicherung abzuschließen. Diese kann die Kurkosten bis zu einem Höchstbetrag absichern oder sie zahlt ein Kurtagegeld, also einen gewissen Satz pro Tag. Gerade Selbstständige und Freiberufler sollten diese zusätzliche Versicherung abschließen, da sie nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Reha-Maßnahmen für privat Krankenversicherte, die gesetzlich oder freiwillig rentenversichert sind. Bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen übernehmen die Berufsgenossenschaften die Kosten. Wenn es sich um einen Freizeitunfall handelt, greift anteilig eine eventuell vorhandene private Unfallversicherung. Ansonsten übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten, allerdings nur, wenn diese Maßnahmen Bestandteile des Versicherungsvertrages sind oder durch den Abschluss einer Kur-Zusatzversicherung abgedeckt werden.