Als Versicherungsmakler wird eine Person bezeichnet, die Versicherungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften vermittelt. Er ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vertritt die Interessen der Versicherungsnehmer. In ihrem Auftrag sucht der Versicherungsmakler nach passenden Versicherungen, worauf besonderer Wert auf das Preis-Leistungs-Verhältnis gelegt wird. Der Lohn des Maklers ergibt sich nach der erfolgreichen Vermittlung einer Versicherung im Rahmen einer als "Courtage" bezeichneten Vergütung. Erhält der Makler von einigen Versicherungen unterschiedliche Courtagen, kann ein Interessenskonflikt entstehen, bei dem der Makler nicht mehr zum Vorteil des Kunden handelt.
Der Beruf kann nach einer erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung oder einem Abschluss als Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt oder Fachwirt für Finanzberatung ausgeübt werden.