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Anschlussversicherung

Unter einer Anschlussversicherung versteht man eine Versicherung, die an einen bereits zuvor bestehenden Vertrag angeschlossen wird und entweder die Versicherungsdauer um einen bestimmten, festgesetzten Zeitraum verlängert oder auch zusätzliche Risiken aufnimmt. Im letzten Fall spricht man durchaus auch von einer Nachversicherung. Ein mögliches Anwendungsgebiet der Anschlussversicherung ist die Kapitallebensversicherung. Hier kann der Versicherte die Möglichkeit erhalten, zum Ablauf seines Vertrages eine Anschlussversicherung ohne erneute Prüfung seines tatsächlichen Gesundheitszustandes abzuschließen.

Auch ist bei einer Anschlussversicherung die nachträgliche Ausweitung des Versicherungsschutzes durch die Einbeziehung neuer oder veränderter Risiken gemeint. Im Bereich der Kfz-Versicherungen kann dies etwa die Erhöhung der Versicherungssumme zur Folge haben, wenn eine Werterhöhung oder eine komplette Neuanschaffung bevorsteht.