Wenn Sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig bzw. stationär behandelt werden, erhalten Sie Krankengeld. Zumindest dann, wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Krankengeld ist als eine Art Entgeltersatzleistung der Versicherung zu verstehen, wenn Sie wegen einer Krankheit Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Das gilt auch, wenn sich Ihre Erkrankung durch die weitere Ausübung verschlimmern könnte. Auch Arbeitslose haben in gewissen Fällen Anspruch auf Zahlungen. Dies ist der Fall, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten in einem gewissen zeitlichen Umfang zu leisten.
Per Gesetz erhalten Sie Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Es gibt aber einige Kriterien, die zu Limitationen führen. So wurde festgesetzt, dass Zahlungen für maximal 78 Wochen binnen drei Jahren getätigt werden, wenn es sich in dieser gesamten Zeit um dieselbe Krankheit handelt. Dementsprechend wird hier deutlich, dass es sich beim Krankengeld um eine begrenzte Leistung handelt, die bei längerer Krankheit nicht ausreicht, um Sie finanziell adäquat zu unterstützen. Dies wird auch beim Blick auf die Krankengeld-Höhe deutlich.
Wenn Sie krank werden, erhalten Sie volle sechs Wochen lang Ihr reguläres Arbeitsentgelt. Das Krankengeld greift hier dementsprechend noch nicht direkt. Auf eventuelle Überstundenvergütungen und dergleichen müssen Sie hier hingegen verzichten. Nach Ablauf der sechs Wochen ersetzen die Zahlungen der Krankenkasse das Gehalt Ihres Arbeitgebers. Diese Ersatzleistung bei Verdienstausfall beträgt bei Arbeitnehmern 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitseinkommens, maximal allerdings 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Sie können daher davon ausgehen, dass Sie nach einer Krankheit von mehr als sechs Wochen maximal 78 Wochen lang 70 Prozent Krankengeld erhalten – gemessen am regelmäßigen Bruttoeinkommen.
70 Prozent Krankengeld Ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens reichen gegebenenfalls nur kurzfristig aus, um Ihre Lebenshaltungskosten decken zu können. Um die dadurch entstehende Versorgungslücke ausgleichen zu können, ist es sinnvoll, wenn Sie über eine Krankentagegeldversicherung verfügen. Denn diese Zusatzversicherung eignet sich für Angestellte und andere Berufsgruppen, um Einkommensausfälle zu kompensieren. Wenn Sie einen Krankentagegeld-Vertrag abschließen, zahlt die Versicherung in der Regel nach den bekannten sechs Wochen. Dementsprechend setzt die Auszahlung des Tagegelds mit dem Eintritt des Krankengelds ein, sodass Sie Verdienstausfälle im Optimalfall zu 100 Prozent ausgleichen können. Informieren Sie sich online nach leistungsstarken und preislich fairen Angeboten für das Krankentagegeld.