Krankenzusatzversicherung - Fragen und Antworten

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Im folgenden FAQ zur Krankenzusatzversicherung (KZV) finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Krankenzusatzschutz. Erfahren Sie mehr zu den Leistungen der KZV und zum Thema Krankengeld. Dabei hat die Zusatzversicherung jede Menge Vorteile.

Wozu brauche ich eine Krankenzusatzversicherung?

Eine Krankenzusatzversicherung kann den Versicherungsschutz und Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erweitern. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind in den letzten Jahren immer mehr geschrumpft und gesetzlich Versicherte werden immer mehr zur Kasse gebeten. Eine Krankenzusatzversicherung kann in diesem Fall Abhilfe schaffen. Diese Art der Versicherung gibt es in vielen Bereichen, wie beispielsweise für den allgemeinmedizinischen oder zahnmedizinischen Bereich. Bei einer Zahnzusatzversicherung werden die Kosten für Zahnersatz oder ähnliche Behandlungen von der Versicherung übernommen. Gerade Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können vom Abschluss einer Krankenzusatzversicherung profitieren und sich im Krankheitsfall noch umfassender absichern. Verschiedene Leistungspakete und Versicherungsvarianten stehen in diesem Bereich zur Auswahl.

Ist eine Krankenzusatzversicherung auch für Gesetzlich Versicherte möglich?

Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse können jederzeit bei einem privaten Anbieter eine Krankenzusatzversicherung abschließen und den Versicherungsschutz erweitern. Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher Berufsgruppe der Versicherte kommt, denn sowohl Hausfrauen als auch Angestellte oder Selbstständige können eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Allerdings gibt es eine kleine Ausnahme, die sich auf die sogenannte Kostenerstattung im ambulanten Sektor bezieht. Diese Option der Krankenzusatzversicherung steht lediglich den freiwillig Versicherten offen. Gesetzlich Versicherte, die der Versicherungspflicht unterliegen, können diese Art der Zusatzleistung nicht in Anspruch nehmen. Gesetzlich Versicherte mit einer schweren Vorerkrankung oder in fortgeschrittenem Alter können allerdings Probleme bekommen, einen Versicherer zu finden. Die meisten Gesellschaften werden den Antrag ablehnen, da das Risiko zu hoch ist.

Welche Leistungen deckt eine private Krankenzusatzversicherung ab?

Es kommt auf die Art der gewählten Krankenzusatzversicherung an, welche Leistungen im Einzelnen abgedeckt werden. Bei den meisten Versicherern können Sie die Leistungen auch noch individuell kombinieren und sich so Ihren eigenen Versicherungsschutz schaffen, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Krankenzusatzversicherungen werden für verschiedene Bereiche angeboten. Dazu zählen unter anderem: ambulante Behandlungen, alternative Heilmethoden (Heilpraktiker), Zahnzusatzversicherungen oder Krankentagegeld. Es liegt an Ihnen, was Sie genau benötigen und die eingeschlossenen Leistungen können Sie dann direkt aus dem Versicherungsvertrag entnehmen. Eine sinnvolle Leistung ist auch eine Krankenzusatzversicherung, die den Versicherungsschutz auf das Ausland erweitert. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen gewähren lediglich den Versicherungsschutz im Inland.

Welche Ergänzungstarife werden zusätzlich noch angeboten?

Zusätzlich zu den sogenannten Modulartarifen bei der Krankenzusatzversicherung werden auch noch Ergänzungstarife angeboten. Diese Ergänzungstarife bestehen nicht nur aus einem einzelnen Bereich der Krankenversorgung, sondern aus einer Mischung aus Leistungen, die aus den verschiedenen Segmenten zusammengesetzt werden. Sehhilfen, Heilbehandlungen oder auch Kostenerstattungen bei Inlays können als Ergänzungstarife angeboten werden. Die Krankenzusatzversicherung kann also aus einem Modulartarif und einem oder mehreren Ergänzungstarifen zusammengestellt werden, um alle gewünschten Leistungen zu erhalten. Allerdings gibt die Versicherungsgesellschaft vor, welche Bausteine miteinander kombiniert werden können. Der Versicherer kann dann aus der Reihe von Angebote die beste Krankenversicherung für seine Bedürfnisse oder nach seinen Vorstellungen heraussuchen.

Inwiefern bin ich bei Reisen im In- und Ausland mit einer Krankenzusatzversicherung abgesichert?

Ob Sie auf Reisen auch mit Ihrer Krankenzusatzversicherung abgesichert sind, hängt davon ab, welche Art von Versicherung Sie abgeschlossen haben. Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung gibt es spezielle Versicherungsvarianten, die extra für Krankheitsfälle oder ähnliches im Ausland zugeschnitten sind. Es ist also sinnvoll, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, denn eine normale Krankenzusatzversicherung, die für ambulante Behandlungen zahlt, wird in der Regel nicht für Kosten aufkommen, die auf einer Auslandsreise aufgetreten sind. Es gibt in diesem Bereich auch die Möglichkeit, nur für einen kurzen, begrenzten Zeitraum eine Zusatzversicherung abzuschließen, die nach dem Auslandsaufenthalt automatisch wieder erlischt. Eine Auslandskrankenversicherung kann aber auch für einen unbegrenzten Zeitraum abgeschlossen werden.

Was versteht man unter Modulartarifen?

Modulartarife im Rahmen der Krankenzusatzversicherung werden für verschiedene Leistungsbereiche angeboten und können meistens auch miteinander kombiniert werden. Zahnärztliche Behandlungen, ambulante Therapien und stationäre Aufenthalte gehören unter anderem zu diesen Leistungsbereichen. Im Prinzip können Sie auch mehrere Modulartarife abschließen und das auch noch bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Dadurch können Sie sich jeweils für das günstigste Angebot in diesem Bereich entscheiden. Modulartarife beschränken sich auf einen Leistungsbereich, im Gegensatz zu den Ergänzungstarifen, die meist mehrere Leistungsbereiche ineinander vereinen. Allerdings können Modulartarife im Gegenzug etwas teurer sein, da der Leistungsumfang im entsprechenden Bereich sehr groß und vielfältig ist. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch Komplett-Pakete an, bei denen Modular- und Ergänzungstarife miteinander kombiniert werden.

Wann müssen die Belege zur Rückerstattung über die Krankenzusatzversicherung eingereicht werden?

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist das Erstattungsprinzip bei einer Krankenzusatzversicherung etwas anders. Sie können entscheiden, wann Sie die Arztbelege oder dergleichen bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft einreichen. Das Einreichen bei der Krankenzusatzversicherung kann gleich passieren, unmittelbar nachdem Sie die jeweilige Rechnung erhalten haben. Sie können aber auch warten, bis sich mehrere Rechnungen angesammelt haben und diese dann am Ende des Versicherungsjahres oder zu jedem anderen beliebigen Zeitpunkt bei der Versicherung eingereicht werden. Welche Zeit dann die Erstattung der Kosten einnimmt, hängt von der Bearbeitungsdauer bei der Krankenzusatzversicherung ab. In der Regel werden ein bis zwei Wochen benötigt, um die nötigen Schritte für den Bezahlvorgang einzuleiten.

Wann kann eine Krankenzusatzversicherung gekündigt werden?

Eine Krankenzusatzversicherung kann in der Regel sehr einfach und schnell gekündigt werden. Wichtig ist, dass die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist, denn nur dann ist eine Kündigung möglich. Die Kündigung muss dann drei Monate vor Ablauf der Laufzeit in schriftlicher Form an den Versicherer erfolgen. Die meisten Versicherungsgesellschaften schreiben im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung eine Laufzeit von bis zu drei Jahren vor. Es gibt aber auch schon Versicherungsverträge, die nur für ein Jahr abgeschlossen werden können. Für diese Verträge gilt die gleiche Kündigungsfrist wie für längere Versicherungsverhältnisse. Der Grund für die Kündigung der Krankenzusatzversicherung muss nicht angegeben werden. Ein formloses Schreiben reicht in der Regel aus.

Unter welchen Bedingungen ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung möglich?

Jeder kann eine Krankenzusatzversicherung in Deutschland abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Freiwillig oder Pflicht Versicherten handelt. Lediglich Personen in stark fortgeschrittenem Alter oder mit einer entsprechenden Vorerkrankung werden von den meisten Versicherten abgelehnt. Insbesondere junge Menschen können von einer Krankenzusatzversicherung profitieren, denn für sie sind die Beiträge relativ gering und die Leistungen im Krankheitsfall sehr umfänglich. Auch wenn der Wohnsitz im Ausland bestehen sollte, es aber dennoch eine deutsche Krankenversicherung gibt, besteht die Möglichkeit, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen und den eigenen Versicherungsschutz zu erweitern. Eine vorherige Gesundheitsprüfung ist vor Abschluss in jedem Fall erforderlich und wird von allen Versicherern verlangt. Fällt diese Prüfung positiv aus, steht einem Abschluss nichts mehr im Wege.

Was bringt mir eine Krankenzusatzversicherung im augen- oder zahnärztlichen Bereich?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ist stark begrenzt und gerade für Sehhilfen oder Zahnersatz werden nur einige Euro Zuschuss von den gesetzlichen Kassen gewährt. Eine Krankenzusatzversicherung kann diesen Umstand verbessern und macht auch aufwändige Zahnersatzbehandlungen möglich. Je nach Tarif oder gewähltem Leistungspaket werden die meisten Kosten von der privaten Krankenzusatzversicherung bei einer umfassenden Zahnbehandlung übernommen. Im Bereich der Sehhilfen gilt eine besondere Regel. Als Versicherter können Sie zweimal pro Jahr die vertraglich vereinbarte Zuzahlung erhalten. Diese Zuzahlung ist aber an die Bedingung geknüpft, dass sich die Sehstärke bei einem Auge um mehr als 0,5 Dioptrien verschlechtert hat. Erst dann kommt die Krankenzusatzversicherung ihrer Zahlungspflicht nach.

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