Das System der Betriebskrankenkasse hat eine lange Tradition. Bereits im 18. Jahrhundert schlossen sich Arbeiter in ihren Betrieben zusammen und bildeten die ersten Betriebskrankenkassen. Ihre Aufgabe war es, die Arbeiter und ihre Familien im Fall von Krankheit und Unfall sozial abzusichern. Um Mitglied in einer solchen Kasse zu werden, musste man entweder Arbeiter im Unternehmen sein oder deren Ehepartner bzw. Partnerin. Anfangs des 20. Jahrhunderts schlossen sich die betrieblichen Krankenversicherer zusammen und gründeten den Verband zur Wahrung der Interessen der deutschen Betriebskrankenkassen, der heute als BKK Bundesverband auftritt. In den späten 1990er Jahren liberalisierte sich das Kassenwahlrecht in Deutschland und die meisten Betriebskrankenkassen stehen seither auch Betriebsfremden offen.
Die Betriebskrankenkasse, kurz BKK, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und sie gehört zur Gruppe der gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Verwaltung ist autonom und teilt sich in den hauptamtlichen Vorstand und den ehrenamtlichen Verwaltungsrat, der aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Stimmanteilen besteht. Der Vorstand wird für sechs Jahre gewählt und ist für die Verwaltungsgeschäfte der Kasse zuständig. Um eine Betriebskrankenkasse in einem Unternehmen einrichten zu können, muss es über mindestens 1000 versicherungspflichtige Arbeitnehmer verfügen und die Mehrzahl aller Beschäftigten muss sich für die Einrichtung einer eigenen Krankenkasse aussprechen.
Gegenüber den großen gesetzlichen Krankenkassen haben die BKK in der Regel kleine Verwaltungsapparate, wodurch es möglich wird, die Kosten niedrig zu halten. Dadurch bieten viele Betriebskrankenkassen Leistungen an, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus gehen. So übernehmen einige die Kosten für alternative Heilmethoden wie Akkupunktur und Homöopathie. Auch Vorsorgeuntersuchungen etwa zur Früherkennung von Hautkrebs oder zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchungen werden von bestimmten Betriebskrankenkassen übernommen. Darüber hinaus versuchen viele BKK ihren Mitgliedern einen hohen Service zu bieten; so sind sie etwa 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche erreichbar oder ihre Gebührenhotlines sind generell kostenlos. Außerdem sind sie bestrebt, alle Anträge innerhalb kürzester Zeit zu bearbeiten, sodass schnell mit der entsprechenden Therapie begonnen werden kann. Natürlich bietet fast jede Betriebskrankenkasse unterschiedliche Wahltarife an, wie etwa mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme.
Wenn Sie in eine Betriebskrankenkasse wechseln möchten, dann müssen Sie sich zunächst informieren, ob diese überhaupt Betriebsfremde aufnimmt. Allerdings ist dies bei der überwiegenden Mehrheit der Kassen der Fall. Weiterhin müssen Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Darüber hinaus können Sie nicht ihre jetzige Krankenkasse sofort kündigen, denn Sie haben eine Bindungsfrist bei dieser. Sie beträgt im Regeltarif 18 Monate. Haben Sie einen Wahltarif, so hängt Ihre Bindungsdauer von diesem ab.
In der Regel liegen die Zeiträume hier zwischen einem Jahr und drei Jahren. Falls Ihre Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig davon, aus welchem Grund die Zusatzbeiträge erhoben werden. Bevor Sie sich für eine bestimmte Betriebskrankenkasse entscheiden, sollten Sie die Kassen einem Vergleich unterziehen. Am besten Sie notieren sich die Leistungen, welche Sie unbedingt haben möchte, wie etwa die Kostenübernahme von Akkupunktur, und suchen daraufhin Ihre neue Kasse aus. Damit Sie nicht jede der über 100 Kassen selbst auf Ihre Leistungen hin überprüfen müssen, nutzen Sie einfach Vergleichsportale, die ausgefeilte Suchmaschinen für das Finden der richtigen Betriebskrankenkasse anbieten.
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