In der Regel handelt es sich bei Verkehrsunfällen um Zusammenstöße von Fahrzeugen mit anderen Fahrzeugen oder Personen oder Gegenständen. Dabei ist ein Verkehrsunfall so definiert, dass zumindest ein Unfallbeteiligter das Ereignis nicht vorhergesehen hat und es auch plötzlich auftrat. Die meisten Verkehrsunfälle sind relativ harmlos, denn es entsteht maximal ein Aufprall-Schaden am Fahrzeug, welcher normalerweise einfach behoben werden kann. Diese Schadenform nennt sich Blechschaden. Er tritt zumeist im Stadtverkehr auf, wenn ein Fahrzeug auf ein anderes aufprallt, denn die Geschwindigkeiten sind hier gering genug, um keinen größeren Schaden zu verursachen. Die häufigsten Ursachen für Unfälle sind die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln, das Verkennen von Gefahrensituationen oder eine allgemeine Charakterschwäche. Laut Statistik ist die häufigste Ursache für Verkehrsunfälle überhöhte Geschwindigkeit, gefolgt von Fahren unter Alkoholeinfluss und die Nichteinhaltung des Mindestabstandes. Weitere Ursachen können sein eine falsche Straßenbenutzung, riskantes Überholen oder das Übersehen der Vorfahrt.
Auch wenn die Rechtsprechung eine Bagatellgrenze für Unfälle kennt, unter welcher ein Unfall im Straßenverkehr nicht gemeldet werden muss, so gilt dies nicht für die Erlasse der Länder. Laut dieser muss jeder Verkehrsunfall gemeldet werden. Doch die Realität zeigt, dass dies nicht immer geschieht, gerade wenn es sich um Zusammenstöße handelt, welche nur einen geringen Schaden verursacht haben. Die typische Einteilung, wie Kfz-Versicherungen Unfälle nach Beteiligten einordnen, ist: