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Wildschaden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Im juristischen Sinn ist ein Wildschaden eine Beschädigung in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, welche durch Wild verursacht wurde. Der Zusammenstoß von einem Kraftfahrzeug mit einem wilden Tier wird nicht als Wildschaden, sondern als Wildunfall bezeichnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich jedoch die Bezeichnung Wildschaden als Synonym für Wildunfall durchgesetzt. Besonders in ländlichen Gebieten ist die Häufigkeit von Wildunfällen nicht unerheblich und führt jährlich zu doch beachtlichen Schäden an Kraftfahrzeugen. Bei den Wildtieren, die in solche Unfälle verwickelt sind, handelt es sich meist um Rehe, Wildschweine, Hirsche und Füchse. In der Regel ereignen sie sich in den Abendstunden oder in der Nacht. Gerade zu diesen Zeiten sollten Autofahrer und Autofahrerinnen besonders in Waldgebieten vorsichtig fahren. Kommt es zu einem Wildunfall, sind verschiedene Dinge zu beachten, damit der Versicherungsschutz besteht.

Wildunfall und Versicherung

Generell gilt, dass bei einer Kollision eines sich bewegenden Fahrzeugs mit einem Wildtier die Vollkasko oder die Teilkasko den Schaden am Kfz ersetzen muss. Unter einem Wildtier ist hierbei zu verstehen: Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen zu können, ist es sehr wichtig, dass der Unfall so schnell wie möglich der zuständigen Polizeibehörde gemeldet wird. Um einen Wildunfall handelt es sich auch dann, wenn man dem Tier auswich und dabei der Schaden am KFZ entstand, etwa durch das Abkommen von der Fahrbahn. Allerdings sollte die Reaktion des Fahrers auf das Wild adäquat sein. Wenn der Fahrer oder die Fahrerin des Kraftfahrzeugs übermäßig reagierte, kann der Versicherungsschutz fallen.