Laut Gesetz haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Ihre neue Kfz-Versicherung zu widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt mit dem Vertragsabschluss und gilt 14 Tage. Sonntage und Feiertage finden dabei Berücksichtigung. Besondere Formalitäten sind beim Widerruf der Kfz-Versicherung nicht zu beachten. Im Zweifelsfall schauen Sie in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Autoversicherers.
Der Widerruf der Autoversicherung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Jedoch sind die Versicherer regulär daran interessiert, genaue Gründe über den Widerruf zu erfahren. Und wenn es einfach nur darum geht, dass Sie bei einem anderen Versicherer ein günstigeres Versicherungsangebot für Ihre Kfz-Versicherung erhalten haben.
Der Paragraf 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) definiert für den Vertragsabschluss einer Versicherung eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Die Frist kann sich verlängern, wenn Sie als Kfz-Versicherungsnehmer nicht ausführlich und ordnungsgemäß über die Möglichkeiten des Widerrufes informiert wurden. Dies erfordert, dass Sie einen Einblick in die Versicherungsunterlagen und in die allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten haben und eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung für Ihre Kfz-Versicherung vorliegt.
Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen und Bedarf je nach Versicherungsgesellschaft eine persönliche Unterschrift. Soweit eine Unterschrift erforderlich ist, reicht die Kündigung per E-Mail oder Fax nicht aus. Das heißt, Sie müssen den Widerruf Ihrer Kfz-Versicherung per Brief und somit mit dem Postversand vornehmen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Versand eines Einschreibens. Dieses kann belegen, ob Sie die Kündigung bzw. den Widerruf Ihrer Autoversicherung rechtzeitig versendet haben. Bedenken Sie jedoch, dass der postalische Versand ein bis zwei Werktage dauern kann, was wiederum Ihre gesetzliche Widerrufsfrist verkürzt.
Ist die Frist zum Widerruf Ihrer Autoversicherung bereits verstrichen, so können Sie zur Auflösung Ihrer Versicherung faktisch nur noch Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Ein Widerruf ist folglich nicht mehr möglich. In einem solchen Fall sind Sie an die gesetzlichen Kündigungsfristen der Kfz-Versicherung gebunden. Das bedeutet, dass Sie die bestehende Versicherung erst zum 30. November eines Versicherungsjahres kündigen können.
Sobald Sie sich für eine neue Kfz-Versicherung entschieden haben, bekommen Sie eine neue eVB-Nummer als Nachweis Ihrer Versicherung bei der Kfz-Zulassungsstelle. Sofern Sie Ihre Kfz-Versicherung widerrufen, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer teilt dies der zuständigen Zulassungsstelle mit. Damit Ihre Kfz-Zulassung nicht beeinträchtigt wird, ist es notwendig, dass Sie der Kfz-Zulassungsstelle die eVB-Nummer Ihrer neu gewählten Versicherung schicken. Andersfall verliert Ihr Kfz die Zulassung, da kein gültiger Versicherungsschutz mehr besteht.
Der Widerruf der aktuellen Kfz-Versicherung erfordert den Abschluss einer neuen Versicherungspolice. An dieser Stelle empfehlen wir Ihnen unseren Kfz-Versicherungsvergleich auf PREISVERGLEICH.de. Dieser listet die Tarife von hunderten Kfz-Versicherungen, so dass Sie die günstigste Versicherung für Ihr Kfz herausfinden können. So sparen Sie bestenfalls bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr.
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