Vorversicherung - Kfz-Versicherung

Eine Vorversicherung betrifft Angaben zu dem Versicherungsunternehmen, bei dem Kfz-Besitzer zuletzt eine Kfz-Police hatten. Unterziehen Autofahrer die Kfz Versicherung einem Vergleich und erkundigt sich eine Gesellschaft in diesem Rahmen nach einer Vorversicherung, dürfen Kunden davon ausgehen, dass nur Angaben über die unmittelbar vor dem neuen Vertragspartner bestehende Police nötig sind. Dementsprechend genügen Informationen über die direkte Vorversicherungszeit. Weiterführende Informationen über andere Vorversicherungen sind nicht erforderlich. Diese Angaben sind Pflicht und notwendig, um eventuell erworbene Schadenfreiheitsrabatte an das neue Versicherungsunternehmen abzugeben.

Mit Informationen über die Vorversicherung wird gewährleistet, dass ein Schadenfreiheitsrabatt weiterhin Bestand hat. Besteht kein Anspruch auf Schadenfreiheitsrabatte, ist es dennoch nötig, exakte Angaben über die Vorversicherung zu machen. Größere Dateiensysteme offenbaren ebenfalls wichtige Informationen über bestehende Kfz-Policen. Haben Kunden wichtige Auskünfte über die Vorversicherungszeit verschwiegen, droht eine Kündigung durch die neue Versicherungsgesellschaft. Als Grund führt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 12 U 230/09) die Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht als Kündigungsgrund an.