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Unschuldige Unfall-Schäden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Schneller als man denkt kann man unverschuldet in einen Unfall geraten. Zum Glück bleibt es in den meisten Fällen beim Sachschaden. Dieser will aber bezahlt werden und mitunter kommt es dabei zum Ärger. Geld ist schließlich oft genug Anlass für Streit.

Geschädigte, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten einige Regeln beachten, um Nachteile und finanzielle Schäden zu vermeiden. Denn dreiste Unfallverursacher versuchen nicht selten die Schuld auf den Geschädigten abzuwälzen. Im schlimmsten Fall bleibt der Geschädigte dann auf dem Unfall-Schaden sitzen. Der Grund ist klar: Auf diese Weise soll die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung vermieden werden. Wer sich an einige Punkte hält, kann solchen Praktiken einen Riegel vorschieben.

Beweise sammeln für den Ernstfall

Zuallererst sollte der Geschädigte alle Beweise sammeln, die im Ernstfall hilfreich sein können, um die eigene Unschuld zu belegen. So sollte man in jedem Fall nach Zeugen Ausschau halten, sie aktiv ansprechen und ihre Aussagen und Personalien einfordern. Zeugenaussagen können dann zur eigenen Entlastung ins Feld geführt werden, wenn es einmal darauf ankommt. Auch das Abfotografieren der Unfallstelle hat sich in vielen Fällen schon als hilfreich erwiesen. Wer auf Nummer sicher gehen will, ruft die Polizei. Die Polizei kann den Unfallhergang in der Regel rekonstruieren und insoweit die Angaben aller Beteiligten ziemlich genau auf den Prüfstand stellen. Unwahre Angaben fliegen dann schnell auf.

Um die Höhe des Schadens zu bestimmen, können Geschädigte auf die Dienste von Sachverständigen zurückgreifen. Dieser erstellt dann ein Gutachten, das die einzelnen Schäden dezidiert ausweist und der Höhe nach beziffert. Dieses Gutachten kann zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen genutzt werden. Einige Autoklubs stellen ihren Mitgliedern auf Wunsch einen Sachverständigen bereit.