Unfall-Schäden mit Einsatzfahrzeug - Leistungen der Kfz-Versicherung

Trotz Martinshorn und Blaulicht sind auch Einsatzfahrzeuge nicht vor Unfall-Schäden gefeit. Aber welche Besonderheiten gibt es, wenn ein Privat-Pkw an einem Unfall-Schaden mit einem Einsatzfahrzeug beteiligt ist? Generell nicht viele, denn obwohl Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst Sonderrechte haben, schützen diese nicht vor Schuld. Wenn ein Einsatzfahrzeug eine rote Ampel überfährt und mit einem privaten Pkw zusammenstößt, muss zunächst einmal die Frage nach dem Unfallverursacher geklärt werden – wie auch bei einem herkömmlichen Unfall. In dieser Hinsicht unterscheidet sich ein Unfall mit Einsatzfahrzeug nicht von einem privaten Unfall. Falls der private Verkehrsteilnehmer Schuld hat und den Unfall mit dem Einsatzfahrzeug herbeigeführt hat, regelt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers den Schaden mit der jeweiligen Behörde.

Bei einer Einsatzfahrt wird die Schuld oft geteilt

Wenn ein Unfall mit einem Einsatzfahrzeug passiert, hat man in erster Linie einen Unfall mit einem Behördenfahrzeug. In diesem Fall regelt die Behörde etwaige Ansprüche des Unfallgegners. Dennoch handelt es sich bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug teilweise um einen rechtlichen Sonderfall – beispielsweise bei einem Zusammenstoß auf einer Kreuzung. Sofern Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet waren und dennoch ein Unfall passiert, tragen oft beide Unfallbeteiligten eine Schuld. Gleichzeitig hat der private Verkehrsteilnehmer aber auf den Verkehr zu achten und Einsatzfahrzeugen ausdrücklich Vorfahrt zu gewähren. Fährt ein Rettungsfahrzeug beispielsweise zu schnell in eine Kreuzung ein, kann es sein, dass der Fahrer die volle Schuld trägt. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt mit der Behörde auseinandersetzen, die Polizei zum Unfallort rufen oder auch einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.