Es ist wichtig, dass Sie Ihrer Kfz-Versicherung den Umzug melden und das am besten so schnell wie möglich. Hierfür gibt es eine gesetzliche Anzeigepflicht, die genau das vorsieht. Hintergrund ist, dass Ihre Anschrift nicht nur zur postalischen Korrespondenz dient, sondern auch Grundlage für die Berechnung Ihres Versicherungsbeitrages ist.
Ziehen Sie im gleichen Ort und innerhalb eines gleichen Postleitzahlengebietes um, hat Ihr Haus- und Wohnungswechsel keine Auswirkung auf die Veränderungen Ihrer Versicherungsprämie. Ziehen Sie beispielsweise in eine neue Region, so sieht das schon anders aus. In diesem Fall kann sich Ihre Regionalklasse ändern, die zur Basis-Berechnung Ihrer Kfz-Versicherungsprämie dient. Erfahren Sie daher im folgenden Ratgeber, was Sie bezüglich Kfz-Versicherung und Umzug beachten müssen, um die Versicherungsbedingungen und den damit verbundenen Versicherungsschutz für Ihr Kfz aufrecht zu erhalten.
Der Umzug und der damit verbundene Wechsel Ihrer Anschrift ist dem Kfz-Versicherer unverzüglich zu melden. Unter Berücksichtigung von § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB bedeutet unverzüglich schlichtweg "ohne schuldhaftes Zögern". Dabei ist ein Zeitraum von maximal zwei Wochen nach dem Umzug und der Ummeldung angemessen.
Sofern Sie in Ihrem Postleitzahlengebiet wohnen bleiben, brauchen Sie Ihrer Autoversicherung lediglich die neue Anschrift mitteilen. Auf Ihren Versicherungsbeitrag hat dieser Adresswechsel keinen Einfluss. Denken Sie nur daran, dass Sie den Umzug auch bei der Kfz-Zulassungsstelle melden. Diese nimmt die Adressänderung in Ihrem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil und Teil 2) vor. Die Kosten für die Änderung der Adressdaten in der Zulassungsbescheinigung liegen je nach Kommune bei ca. 15 Euro.
Bei Umzug in eine neue Region oder Stadt sind nicht nur die Daten in der Zulassungsbescheinigung Ihres PKW zu ändern. Hier kann es passieren, dass Sie ein neues Nummernschild benötigen. Das bedeutet auch, dass sich Ihr Versicherungsbeitrag entsprechend der Region und somit in der gleichnamigen Regionalklasse anpasst. Das heißt, dass Ihr Versicherungsbeitrag ggf. günstiger oder teurer werden kann. Ziehen Sie beispielsweise von der Großstadt aufs Land, ist es gut möglich, dass Ihr Beitrag sinkt. Das trifft dann zu, wenn die vorliegenden Unfallstatistiken besser ausfallen als zuvor.
Entsprechende Auskunft zur neuen Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung erhalten Sie direkt von Ihrer Versicherung. Bitte beachten Sie, dass der Wechsel der Anschrift nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht berücksichtigt. Ist Ihnen der neue Beitrag zu teuer, haben Sie die Möglichkeit Ihrer Kfz-Versicherung zu Ende November für das folgende Versicherungsjahr ordentlich zu kündigen. Sofern Sie in ein eigenes Haus oder in eine Eigentumswohnung ziehen, kann das Ihren Versicherungsbeitrag positiv beeinflussen. Gleiches gilt bei einer geringeren Fahrleistung und einer Einschränkung des Fahrerkreises.
Die Ummeldung erfolgt regulär bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle, die sich häufig im Rathaus bzw. der Kreisverwaltung der dafür zuständigen Stadt befindet. Bei Umzug in einen neuen Ort ist bei Ummeldung ggf. ein entsprechender Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) erforderlich. Sollten Sie die Ummeldung aus Zeitgründen nicht selbst vornehmen können, so besteht die Möglichkeit beispielsweise einem berechtigten Familienmitglied (z. B. Ehepartner) eine entsprechende Vollmacht auszustellen.
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