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Kfz-Umweltzonen und Plaketten

Am 1. Januar 2008 wurden die ersten Umweltzonen in Deutschland geschaffen. Berlin, Hannover und Köln waren die ersten Städte, die Umweltzonen in ihren Innenstädten markierten. Möglich wurde dies durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz, welches am 1. März 2007 in Kraft getreten ist und Kommunen dazu ermächtigt, Umweltzonen einzurichten. Inzwischen gibt es mehrere Dutzend Städte, die bereits eine Umweltzone eingeführt haben – Tendenz steigend.

Umweltzonen sind räumlich gekennzeichnete Bereiche, die in der Regel nur mit einer Umweltplakette, auch Feinstaubplakette genannt, befahren werden dürfen. Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette haben keinen Zugang in die Umweltzone. Keine Umweltplakette erhalten alle Vehikel, die der Schadstoffklasse 1 zuzurechnen sind. Das sind all jene Fahrzeuge, die relativ hohe Abgaswerte aufweisen. Hierzu zählen Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 1 und schlechter sowie Benziner, die nur einen ungeregelten oder gar keinen Katalysator haben. Der Ausschluss der Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 hat letztlich zum Ziel, den Ausstoß von Feinstaub in der Umweltzone massiv zu verringern. Durch die Einführung der Feinstaubplakette, deren Vergabe daran geknüpft ist, dass mit Blick auf den Schadstoffausstoß bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden, können Städte und Kommunen aktiv Einfluss auf den Schadstoffausstoß in der Umweltzone nehmen.

Grüne Umweltzone in Städten

Die Plakette für die Umweltzone gibt es in drei unterschiedlichen Farben: Grün, Gelb und Rot. Damit wird dem abgestuften Konzept, die die Feinstaub Verordnung für die Umweltzonen in Deutschland vorsieht, Rechnung getragen. Umweltzonen mit der höchsten Anforderung, lassen nur Fahrzeuge mit grünen Plaketten zu.

Die grüne Plakette gibt es für Autos der Schadstoffklasse 4. Unter dieser Schadstoffklasse werden Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen gefasst. Dazu zählen alle Pkw, die die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Fahrzeuge, die eine grüne Plakette haben, dürfen in allen Umweltzonen gefahren werden und sind auch im Hinblick auf die Zukunft gut gerüstet. Denn mehr und mehr Städte werden in den nächsten Jahren ihre Umweltzonen auf Grün umschalten. Dann dürfen – wie auch jetzt schon in einigen Städten – nur noch Autos mit der grünen Plakette rein: Bis 2015 sollen es bundesweit über 100 Städte werden, die ihre Umweltzonen dann auf die höchste Anforderungsstufe stellen.

Fahrverbote für Autos mit gelber und roter Feinstaub-Plakette

Für Fahrzeuge mit der gelben Umweltplakette wird es dann schon schwieriger. Aktuell haben Autos mit der gelben Feinstaubplakette in den meisten Städten noch Zugang in die Umweltzone. In die Berliner Umweltzone gelangt man aber jetzt schon nicht mehr mit dieser Feinstaubplakette. Dasselbe gilt für die Umweltzonen in Bremen, Hannover und Leipzig. Die gelbe Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3. Zu dieser Schadstoffklasse zählen Kraftfahrzeuge mit Diesel- und Biodieselmotoren mit Partikelemissionen nach Euro 3 bzw. D3 oder Euro 2 mit Partikelfilter.

Noch schwieriger wird es für Autos mit der roten Feinstaubplakette. Fahrzeughalter von Autos mit dieser Umweltplakette müssen jetzt schon oft ihre Fahrzeuge vor der Umweltzone abstellen. In vielen Zonen gilt bereits Fahrverbot für Autos mit dem roten Aufkleber. Die Umweltplakette mit der roten Farbe gibt es für Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse 2.

Mit einem Mausklick zur richtigen Umweltplakette

Welche Umweltplakette die richtige ist, können Fahrzeughalter mit einem Blick in den Kfz-Schein herausfinden. Die dort dokumentierten Emissionsschlüsselnummern geben Aufschluss über die zugehörige Schadstoffklasse und insoweit auch über die Farbe der Umweltplakette. Noch einfacher geht es mit einem sogenannten Plakettenfinder bzw. -rechner im Internet. Dort sind die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer einzugeben und das Tool ermittelt mit einem Mausklick die richtige Feinstaubplakette. Solche Plakettenfinder werden von verschiedenen Anbietern kostenfrei offeriert. Auf diese Ermittlungsarbeit können einige Fahrzeughalter aber auch verzichten. Denn wie so oft gibt es auch im Zusammenhang mit der Umweltplakette Ausnahmen.

Ausnahmen von der Plakettenpflicht

So sind verschiedene Fahrzeuge von der Plakettenpflicht gänzlich ausgenommen. Klar ist, dass Fahrzeuge mit Sonderrechten, wie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Polizei, natürlich keine Feinstaubplakette brauchen, wenn sie in der Umweltzone ihrer Arbeit nachgehen. Auch Behinderte haben mit ihrem Fahrzeug freie Fahrt in der Umweltzone, wenn in ihrem Behindertenausweis das Merkzeichen "aG", "B1" oder "H" aufgeführt ist.

Auch Oldtimer können ohne Umweltplakette die Umweltzone durchfahren, wenn sie ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07-er Kennzeichen führen. Ebenso ausgenommen von der Plakettenpflicht sind alle 2- und 3-rädrigen Fahrzeuge. Damit können auch alle Motorräder ohne Umweltplakette in die Umweltzone einfahren.

Umweltplakette kaufen leicht gemacht

Die Feinstaubplakette gibt es für fünf bis zehn Euro in allen Kfz-Zulassungsbehörden, bei den Prüforganisationen TÜV und DEKRA sowie in autorisierten Autowerkstätten. Die Plaketten können aber auch ganz einfach im Internet gekauft werden. So können sich Nutzer die Plakette einfach nach Hause liefern lassen und sparen sich die Wegezeiten.

Die Feinstaubplakette sollte gut sichtbar im Randbereich der Innenseite der Windschutzscheibe angeklebt werden. Wer die Umweltzone ohne Aufkleber befährt und dabei erwischt wird, muss eine Bußgeldstrafe in Höhe von 40 Euro zahlen. Zudem gibt es für Plakettensünder einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Wer in Deutschland reist und noch keine Plakette hat, sollte vorsorglich auf einer Umweltzonen Karte prüfen, ob das Reiseziel in einer Umweltzone liegt. Solch eine Umweltzonen Karte wird auf Internetportalen kostenfrei angeboten.