Grundsätzlich können Sie eine Kfz-Versicherung auch trotz eines Schufa-Eintrages abschließen. Das heißt jedoch nicht, dass die Kfz-Versicherer auf eine Bonitätsprüfung verzichten. Die Prüfung der Zahlungsfähigkeit ist unlängst Standard, so dass es nahezu keine Tarife ohne eine Schufa-Prüfung gibt. Dabei ist der Versicherungsvergleich zunächst Schufa-neutral. Die Abfrage Ihres bisherigen Zahlungsverhaltens erfolgt erst, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Versicherung Ihres Kfz abgeschickt haben.
Die Antwort ist nein. Mit Absenden des Online-Antrages stimmen Sie automatisch der Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit zu. Der Versicherer wendet sich direkt an die Schufa-Auskunft und prüft, ob negative Einträge vorhanden sind. Dabei wird die persönliche Zahlungsfähigkeit auf Basis eines Scoring-Wertes berechnet. Dieser Wert berücksichtigt u. a.:
Ziel der Schufa-Prüfung ist es, genau zu bestimmen, ob der Versicherte seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nachkommen wird oder nicht.
Geprüft werden personenbezogene Daten und Informationen um Ihr persönliches Zahlungs- bzw. Rückzahlungsverhalten. Dabei spielen Beruf, Vermögen, Einkommen, Familienstand und Nationalität zunächst keine Rolle. Zur Prüfung stehen ausschließlich Daten und Hinweise zur:
Im Weiteren werden Informationen zu titulierten Forderungen sowie relevante Rechtsverstöße (z. B. durch betrügerisches Verhalten im Zahlungsverkehr) geprüft. Gibt es hier Auffälligkeiten, so kann die jeweilige Versicherung Ihren Antrag ablehnen.
Das funktioniert nur zum Teil. Um die korrekte Prämien-Zahlung zu ermitteln, ist die Angabe Ihrer Schadenfreiheitsklasse sowie Regionalklasse erforderlich. Die Schadenfreiheitsklasse gibt darüber Auskunft, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind. Im Gegensatz dazu ist die Regionalklasse ortsorientiert, so dass die Angabe einer Postleitzahl erforderlich ist. Angaben zu Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und evtl. Vorversicherungen sind erst erforderlich, wenn Sie sich für einen verbindlichen Versicherungsantrag entscheiden. In diesem Fall sind Angaben zu persönlichen Daten Pflicht.
Eine schlechte Bonität ist kein Grund zur Ablehnung eines Versicherungsantrages. Ein vorliegender Offenbarungseid und eine Privatinsolvenz sind dagegen sehr gute Gründe zur Ablehnung des Antrages.
Wurde Ihr Antrag zur Kfz-Versicherung abgelehnt, gibt es ggf. die Möglichkeit einer Vorkassenzahlung. Diese kann sowohl in bar als auch per Überweisung und Lastschrifteinzug erfolgen. Sprechen Sie in diesem Fall bitte mit Ihrem Kfz-Versicherer. Beachten Sie an dieser Stelle, dass Sie Ihr Kfz nur im öffentlichen Straßenverkehr führen können, wenn dieses auch versichert ist. Dabei verlangt der Versicherungsschutz die fristgerechte und je nach Vereinbarung vollständige Zahlung der jeweiligen Kfz-Versicherungsprämie. Wie hoch die Prämie ist, erfahren Sie, wenn Sie den Kfz-Versicherungsvergleich auf PREISVERGLEICH.de nutzen.
Die folgende Auflistung zeigt Möglichkeiten, wie Sie trotz geringer finanzieller Mittel bzw. trotz Privatinsolvenz oder einer eidesstattlichen Versicherung eine Kfz-Versicherungspolice erhalten.
Ist eine Vorkassenzahlung des Jahresbetrages nicht möglich, so gibt es ggf. die Option den Beitrag für die Kfz-Versicherungsprämie monatlich im Voraus zu zahlen. Sprechen Sie auch hierzu direkt mit dem jeweiligen Versicherer. Eine Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag ist sicher nicht ganz so einfach zu erhalten, jedoch ist der Versicherungsschutz auch nicht unmöglich. Eine Autoversicherung ohne Schufa-Prüfung gibt es leider nicht.