Eines vorab, eine Kfz-Versicherung mit Tageszulassung hat nichts mit der Überführung eines Fahrzeuges zu tun. Die Tageszulassung erfolgt regulär durch den Autohändler bzw. Autohersteller, der einen Neuwagen zum Verkauf anbietet. Dabei ist keine Kfz-Versicherung erforderlich, da das Fahrzeug ohnehin nicht bewegt werden darf. Das heißt, die Tageszulassung hat weniger mit der Kfz-Versicherung sondern viel mehr mit dem Verkaufspreis zu tun, der sich durch eine Tageszulassung senkt. Das Ziel dahinter ist, vorhandene und gelagerte Fahrzeuge zu einem günstigeren Preis als den Listenpreis verkaufen zu können.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug überführen, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Rahmen der Überführung kann Ihnen Ihre Autoversicherung einen Haftpflichtschutz unterbreiten, der bis zu fünf Tage gültig ist. Demnach ist die Kfz-Versicherung während der Überführung nur so lange gültig, wie das Kurzzeitkennzeichen. Voraussetzung ist eine elektronische Versicherungsbetätigung (eVB-Nummer), die Sie direkt von Ihrem ausgewählten Kfz-Versicherer erhalten und Kosten in Höhe von 30 bis 50 Euro verursachen kann. Ein zusätzlicher Kaskoschutz ist bei Überführung nicht möglich.
Um das Kurzzeitkennzeichen zur Überführung und für die Kfz-Versicherung zu erhalten, ist eine Zulassung am Ausgangs- bzw. Abholort der Überführung erforderlich. Das Kurzzeitkennzeichen ist am gelben Rand erkennbar, der das Enddatum der Kurzzeit-Zulassung abbildet (z. B. 10 10 2022). Nach Ablauf des Datums erlischt die Zulassung und der Versicherungsschutz. Möchten Sie Ihr Fahrzeug am Zielort nutzen, dann benötigen Sie eine neue eVB-Nummer von Ihrer Kfz-Versicherung. Der Versicherungsschutz setzt zudem voraus, dass Sie Ihren Beitrag zur Kfz-Versicherung fristgerecht bezahlen.
Die Überführung eines PKW ist vor allem dann günstig, wenn Sie das Fahrzeug selbst überführen können. In diesem Fall bezahlen Sie nur die Kosten für die Kfz-Zulassung, die Kurzzeitkennzeichen für die Zulassung und die Kosten für kurzfristige Kfz-Versicherung.
Möchten Sie ein Fahrzeug überführen, benötigen Sie keine Tageszulassung sondern ein amtliches Kurzzeitkennzeichen mit gültigem Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Dies gilt sowohl für Neuwagen als auch Gebrauchtwagen, die Sie privat oder bei einem Autohändler bzw. Hersteller erwerben. Eine gültige Hauptuntersuchung ist für die Kfz-Überführung nicht erforderlich. Dies gilt erst bei der regulären Kfz-Zulassung auf Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Die Eintragung im Fahrzeugschein findet Berücksichtigung, so dass Sie im Rahmen der Kurzzeitzulassung einen eigenen Fahrzeugschein für Ihr Auto erhalten.
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