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Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung

Das Sonderkündigungsrecht Ihrer Kfz-Versicherung ermöglicht Ihnen die jederzeitige Kündigung Ihres bestehenden Versicherungsvertrages. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass Sie nicht grundsätzlich das Recht auf Sonderkündigung Ihrer Autoversicherung haben. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die wir Ihnen im folgenden Kfz-Versicherungsratgeber erklären möchten. Eines ist jedoch schon mal klar: Sie brauchen sich nicht an den regulären Kündigungsstichtag Ihrer Versicherung orientieren, so dass der 30. November bei der Sonderkündigung der Kfz-Police generell keine Rolle spielt.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung?

Es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Sonderkündigung der Autoversicherung erlauben. Dazu gehören u. a. die hier folgenden Punkte:

  • Preis- bzw. Beitragserhöhung aufgrund einer neuen Typklasse oder Regionalklasse
  • Änderung der Vertrags- und Leistungsbedingungen (z. B. Wegfall von Leistungen)
  • Fahrzeugwechsel, Abmeldung und Verkauf des versicherten Fahrzeuges
  • versicherungsrelevante Schadenmeldung und Schadenregulierung, die zur Änderung der Schadenfreiheitsklasse und zu einem höherem Beitrag führt
  • Umzugsmeldung und die damit bedingte Änderung der Regionalklasse
  • Todesfall des Versicherungsnehmers
  • Verschrottung eines Fahrzeuges u. v. m.

Wie lange habe ich ein Sonderkündigungsrecht nach der Preiserhöhung?

Möchte eine Versicherung den Beitrag bzw. die Versicherungsprämie für Ihr angemeldetes Kfz erhöhen, so muss Ihnen Ihre Versicherung schriftlich mitteilen. Ab dem Zeitpunkt des Erhalts des Schreibens bzw. der Mitteilung der Beitragserhöhung haben Sie als Versicherungsnehmer genau einen Monat Zeit, um Ihren Einspruch beim Versicherungsgeber zu erheben und die damit verbundene Kündigung Ihres bestehenden Kfz-Versicherungsvertrages einzureichen.

Die Sonderkündigung Ihrer Kfz-Versicherung wird in diesem Fall nicht erst mit dem Einreichen Ihrer Kündigung, sondern rückwirkend zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Zu viel gezahlte Beiträge muss Ihnen die Kfz-Versicherung zurückerstatten. Dasselbe gilt für die Änderung der Typklasse, der Regionalklasse oder einer anderen Vertragsbedingung.

Ist die Kündigung der Kfz-Versicherung nach einem Schadenfall möglich?

Unabhängig von einer regulären Beitragserhöhung können Sie Ihre Autoversicherung auch dann außerordentlich kündigen, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Versicherungsschaden reguliert oder eben abgelehnt hat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht nur Sie als Versicherter sondern auch Ihr Autoversicherer ein Sonderkündigungsrecht hat. So haben im Falle eines Unfallschadens beide Vertragspartner die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von einem Monat nach der Schadenabwicklung zu kündigen.

Für Sie als Versicherungsnehmer heißt das, dass Sie sich einen neuen Versicherungsschutz für Ihr Kfz suchen müssten.

Was muss ich bei der Sonderkündigung meiner Autoversicherung beachten?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihre Kündigung richtig und vor allem rechtzeitig bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen. Zum anderen sollten Sie bedenken, dass Sie im Falle einer Beitragserhöhung Ihres alten Versicherers bei einer Kündigung einen neuen Versicherer benötigen. Informieren Sie sich daher am besten noch vor Ihrer Sonderkündigung über die aktuellen Konditionen der Kfz-Versicherer. Vermeiden Sie einen Wechsel zu einem Kfz-Versicherer, der Ihnen ein schlechteres Preis- und Leistungsverhältnis gewährt.

  • Sonderkündigungsfrist im Falle einer Beitragserhöhung einhalten
  • vorab Konditionen anderer Kfz-Versicherungen vergleichen
  • Sonderkündigung schriftlich per Post verschicken

Denken Sie daran, dass das Einreichen und Übermitteln Ihrer Kündigung stets schriftlich erfolgen sollte. Wenn Sie das Kündigungsschreiben an Ihren Autoversicherer per Post verschicken, empfehlen wir Ihnen ein Einschreiben mit Rückschein als Versandart zu wählen. Im Notfall ist auch die Übermittlung per Fax oder Mail möglich. Jedoch ist es ratsam, dass Sie bei Verwendung dieser Übertragungsmöglichkeiten noch einmal bei Ihrer PKW-Versicherung nachfragen, ob Ihre Kündigung auch angekommen bzw. auch fristgerecht angekommen ist.

Habe ich im Falle eines Umzugs ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht?

Die Beantwortung dieser Frage kann nicht pauschal erfolgen. Ziehen Sie innerhalb Ihres Wohngebietes um, ist es wahrscheinlich, dass Sie Ihre Regionalklasse behalten. Ziehen Sie in einen neuen Ort, in eine andere Stadt oder gar ein anderes Bundesland, so wird sich auch Ihre Regionalklasse ändern. Folglich erhalten Sie neue Konditionen und ein damit verbundenes Sonderkündigungsrecht Ihrer Kfz-Versicherungspolice. Ein Umzug kann also ein Fall für das Sonderkündigungsrecht sein, muss es aber nicht.

Wo finde ich eine neue Kfz-Versicherung für mein Fahrzeug?

PREISVERGLEICH.de bietet Ihnen nicht nur einen umfangreichen Kfz-Ratgeber in Sachen Autoversicherung. Mit unserem Kfz-Versicherung Vergleich bieten wir Ihnen auch einen kostenlosen und unverbindlichen Beitragsvergleich an, der Ihnen einen einfachen und schnellen Überblick für die aktuellen Versicherungsangebote gibt.

Um den Kfz-Versicherungsvergleich von PREISVERGLEICH.de zu nutzen, brauchen Sie lediglich Ihr Kfz-Kennzeichen sowie erforderliche Fahrzeugdaten (siehe Schlüsselnummer und Typschlüsselnummer im Fahrzeugschein) sowie weitere Informationen zu Ihrem Kfz und Ihrem Fahrverhalten angeben. Hierzu gehört u. a. auch die Angabe Ihrer derzeitigen Schadenfreiheitsklasse sowie Hinweise zu Ihrer Schadenfreiheitsklasse.

Wie lange habe ich Sonderkündigungsrecht durch den Widerruf des Versicherungsvertrages?

Das Sonderkündigungsrecht Ihrer Kfz-Versicherung gilt für 14 Tage ab dem Datum, an dem Sie Ihren Versicherungsvertrag bzw. die eVB-Nummer inklusive der Allgemeinen Versicherungs- und Geschäftsbedingungen erhalten haben. Innerhalb dieser Zeit haben Sie das Recht Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die Widerrufsfrist setzt zudem voraus, dass Sie rechtzeitig und somit mit dem Zeitpunkt der Vertragsschließung über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden sind.

Möchten Sie dieses Recht bei Ihrem Kfz-Versicherer geltend, so senden Sie Ihr Widerrufsschreiben innerhalb der oben genannten Widerrufsfrist ab. Denken Sie bitte auch hier um einen Nachweis für die Versendung. Daher empfehlen wir Ihnen den Versand eines Einschreibens.

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