Als Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu zahlen hat. Dieser Betrag ist entweder festgeschrieben oder prozentual festgelegt. Nur über diesen Betrag hinaus gehende Summen werden von der Versicherung übernommen. Die Selbstbeteiligung wird auch oft als Zuzahlung bezeichnet und kommt beispielsweise bei der Krankenversicherung vor. So muss der Versicherte etwa einen Beitrag an Verbandsmitteln oder Medikamenten leisten.
Bis 2013 fiel auch die nun abgeschaffte Praxisgebühr unter den Begriff Zuzahlung. Für alle Zuzahlungen gilt ein Höchstbetrag pro Jahr. Ist dieser Höchstbetrag erreicht, ist man von weiteren Zahlungen in diesem Kalenderjahr befreit. Bei einer privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsnehmer bis zum Erreichen eines festgelegten Betrages keine Erstattungsleistungen von der Versicherung. Dies äußert sich zum einen in geringeren Raten, die der Versicherte zahlen muss, zum anderen spart die Versicherung bei kleinen Rechnungen die Verwaltungskosten.