Ihr Fahrzeug hatte mal wieder eine Reinigung notwendig. Doch das Auto kommt nicht nur sauber, sondern auch zerkratzt oder anderweitig beschädigt aus der Waschanlage. Bei einem Schaden durch eine Waschanlage stellt sich die Frage, wer dafür aufkommt.
Waschanlagenbesitzer werden nicht selten versuchen abzuwiegeln, dass der Schaden in der Waschstraße entstanden ist. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Betreiber nicht zahlen, wenn ein Bedienungsfehler des Autofahrers vorliegt. Wurde etwa die Bedienanleitung nicht befolgt und beispielsweise die Antenne nicht ordnungsgemäß eingefahren oder der Seitenspiegel nicht umgeklappt, bleibt der Autobesitzer auf den Kosten durch den Schaden durch die Waschstraße sitzen – es sei denn, er besitzt eine passende Kfz-Versicherung.
Liegt die Schuld für den Schaden durch die Waschanlage nicht nachweislich beim Betreiber, bleibt dem Autofahrer noch die Regulierung über seine Autoversicherung oder aus eigener Tasche. Der Schaden durch Waschanlage wird dann dem Versicherer gemeldet, der den Kfz-Schaden reguliert. Allerdings hat dies bei einer Vollkaskoversicherung die Folge, dass man im System des Schadenfreiheitsrabatts hochgestuft wird und im kommenden Jahr mehr für seine Kfz-Versicherung zahlen muss.
Manchmal ist es günstiger, für die Schadenbeseitigung selbst zu bezahlen, wenn es sich um einen verhältnismäßig kleinen Betrag handelt und die Beitragsanhebung viel mehr ins Gewicht fallen würde. Wer zudem eine Autoversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen hat, muss ohnehin bis zum Wert der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst in die Tasche greifen. Nur für Beträge, die über diesen Selbstbehalt hinaus gehen, greift die Kfz-Versicherung – auch bei Schäden durch eine Waschanlage.