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Unfallflucht-Schäden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Gerade bei kleineren Schäden fühlen sich Verursacher nicht selten versucht auf das Gaspedal zu drücken und den Unfallort zu verlassen. Empfehlenswert ist das nicht: Denn das unerlaubte Verlassen des Unfallortes stellt ganz klar eine Straftat dar und wird mit entsprechenden Mitteln verfolgt. In Deutschland sind jedes Jahr Tausende Fälle von Fahrerflucht zu konstatieren.

Das Motiv ist klar und vor allem ökonomisch begründet: Fahrerflüchtige wollen auf diese Art vermeiden, dass durch eine Herabstufung in der Kfz-Versicherung höhere Versicherungsprämien auf sie zukommen. Der Hintergrund: Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt zwar ein für Schäden, die durch das eigene Fahrzeug bei einem Dritten entstehen; im Gegenzug gibt es aber eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse. Im nächsten Versicherungsjahr sind dann in aller Regel höhere Versicherungsprämien fällig. Zudem ist in vielen Kfz-Versicherungen ein Selbstbehalt fällig. Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts muss der Schadenverursacher aus der eigenen Tasche bezahlen. Auch diese Kosten wollen Fahrerflüchtige vermeiden.

Ärger bei Unfallflucht vorprogrammiert

Im Zusammenhang mit Fahrer- und Unfallflucht Schäden ist immer Ärger vorprogrammiert. Neben strafrechtlichen Konsequenzen droht auch Ärger mit der Versicherung, wenn man erwischt wird. Denn dann wird man von der Versicherung in Regress genommen. Das heißt, dass der Versicherer zunächst die Haftpflichtansprüche des Geschädigten begleicht und anschließend die Schadenaufwendungen bis zur Höhe der Regressbegrenzung auf den Versicherungsnehmer und Schädiger abwälzt.

Aber was passiert, wenn der Fahrerflüchtige nicht gefasst bzw. identifiziert werden kann? Bleiben dann Opfer der Fahrerflucht auf den Schäden am Auto sitzen? Fahrzeughalter mit einer Vollkaskoversicherung müssen sich wegen der finanziellen Folgen bei Unfallflucht keine großen Sorgen machen. Die eigene Versicherung springt dann ein und übernimmt die Kosten für die Beseitigung der Schäden. Allerdings müssen Versicherte dann die Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse in Kauf nehmen.

Geschädigte, die keine Vollkaskoversicherung haben, können sich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Sie springt ein bei Unfallschäden, für die aufgrund von Unfallflucht niemand haftbar gemacht werden kann. Allerdings übernimmt die Verkehrsopferhilfe nur dann die Sachschäden, wenn im Zusammenhang mit dem Unfall beträchtliche Personenschäden zu beklagen sind.