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Dachlawinen-Schäden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Wenn im Winter viel Schnee fällt, ist es des einen Freud, des anderen Leid. Gerade Autofahrer sollten sich in schneereichen Gegenden besonders vor der weißen Pracht hüten. Denn Dachlawinen können enorme Schäden am Fahrzeug hervorrufen. Vor allem bei Tauwetter geraten die Schneemassen auf Dächern schnell ins Rutschen. Doch hat es das Auto erwischt, das gerade neben dem Gebäude stand, ist der Ärger groß und die Bezahlung des Schadens ungewiss. Wer kommt bei einem Schaden durch Dachlawinen auf?

Bei der Frage, wer bei Schaden durch eine Dachlawine zu zahlen hat, ist zu prüfen, inwiefern der Hausbesitzer, von dessen Dach die Schneemassen herunter kamen und das Auto beschädigten, für den Schaden verantwortlich zu machen ist. Jeder Haus- und Grundstückseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass auf seinem Grund und Boden andere nicht gefährdet werden. Dies bezieht sich auch auf Schneemassen, die vom Dach rutschen und Autos treffen. Ist der Hauseigentümer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und hat wenigstens Hinweisschilder angebracht, kann dem Autobesitzer bei Missachten der Schilder ein Teilverschulden angelastet werden.

Im Schadenfall sollte immer dokumentiert werden, wie das Auto mit dem Schaden durch Dachlawine aussah. Fotos und Aussagen von Zeugen helfen weiter, wenn der Schaden an die Kfz-Versicherung gemeldet wird. Aber Achtung: Nicht jede Kaskoversicherung leistet bei Schaden durch Dachlawine. Sind solche Schäden mit versichert, kümmert sich die Autoversicherung um die Regulierung und prüft, ob der Hausbesitzer in Regress genommen werden muss, der im Idealfall eine gute Privathaftpflicht-Versicherung besitzt.