Die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nach einem selbst verschuldeten Unfall-Schaden des Kfz-Versicherungsnehmers. Stehen Sie als Versicherungsnehmer in der Haftpflicht, dann nimmt Ihr Kfz-Versicherer in Folge der Schadenregulierung eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse Ihrer Kfz-Versicherung vor. Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wie die Rückstufung im Schadenfall funktioniert, wie lange die Rückstufung dauert und was Sie tun können, um hohe Kosten durch die Rückstufung in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.
Haben Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen versicherbaren Haftpflicht-Schaden gemeldet, für dessen Kosten Ihre Versicherung aufkommt, so stuft Sie Ihr Kfz-Versicherer regulär in der Schadenfreiheitsklasse zurück. Dabei ist die Höhe des verursachten Schadens zunächst einmal nicht von Bedeutung. Mit anderen Worten heißt das, es spielt für die Autoversicherung zunächst keine Rolle, ob die Regulierung des Schadens bei 100 Euro oder bei 10.000 Euro liegt.
Bei einem Rückstufungsschaden handelt es sich üblicherweise um einen Kfz-Haftpflicht-Schaden oder einen Vollkaskoschaden, den Sie Ihrer Kfz-Versicherung zur Schadenregulierung melden. Ein Teilkaskoschaden, der sich beispielsweise durch einen Steinschlag und somit Austausch der Frontscheibe ergibt, ist folglich kein Rückstufungsschaden. Das gilt auch für Haarwildschäden, wenn Ihnen z. B. ein Rehbock vor das Auto läuft. Typische Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden für die Rückstufung:
Wie hoch ist die Rückstufung in Folge eines gemeldeten Schadens? Hierfür gibt es eine sogenannte Rückstufungstabelle, in der die Höhe der Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen geregelt ist. Sind Sie beispielsweise in der Schadenfreiheitsklasse 10 werden nach einem regulierten Schaden in die SF-Klasse 4 zurückgestuft. Bei einem weiteren gemeldeten Schaden kommen Sie in die Schadenfreiheitsklasse ½ und sind somit mit der Einstufung eines Fahranfängers gleichzusetzen. Das heißt, dass sich Ihre Schadenfreiheitsklasse bei einem regulierten Schaden faktisch halbiert und bei zwei gemeldeten Schäden noch einmal stark reduziert. Beispiel: Ausgangspunkt – Schadenfreiheitsklasse 10
Dem entsprechend verringert sich auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt, der sich stets an der Schadenfreiheitsklasse orientiert. Demnach wird Ihre Kfz-Versicherung mit jedem gemeldeten und regulierten Schaden deutlich teurer. Entsprechende Rückstufungsrechner zur Kfz-Versicherung finden Sie zahlreich im Internet.
Die Rückstufung in der SF-Klasse der Kfz-Versicherung erfolgt im Jahr des regulierten Unfallschadens. Jedoch sind die Mehrkosten aufgrund des geringeren Schadenfreiheitsrabattes erst ab dem nächsten Versicherungsjahr fällig. Unabhängig davon können Sie Ihre laufende Kfz-Versicherung sowohl nach einem regulierten Unfallschaden als auch ordentlich zum 30. November eines jeden Jahres schriftlich kündigen.
Die Rückstufung kann Sie je nach Fahrzeug und aktueller bzw. künftiger Schadenfreiheitsklasse durchaus Hundert und mehr pro Jahr ausmachen. Daher macht es gerade bei kleineren Schäden Sinn, wenn Sie diesen selbst bezahlen. Das Stichwort hierzu heißt „Schadenrückkauf“.
Grundsätzlich gibt es hier nur eine vorbeugende Maßnahme für die Versicherung Ihres Autos. Vereinbaren Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung einen Rabattschutz, der Ihren Schadenfreiheitsrabatt auch nach einem regulierten Schaden aufrechterhält.
Haben Sie einen versicherbaren Unfall-Schaden verursacht und kein Autoversicherungstarif mit Rabattschutz vereinbart, besteht ggf. die Möglichkeit, dass Sie den entstandenen Schaden von Ihrer Kfz-Versicherung zurückkaufen. Der sogenannte Schadenrückkauf ist für Schäden von bis zu 1.000 Euro zu empfehlen. Darüber hinaus ist genau abzuwägen, ob es sich lohnt, den selbst verursachten Kfz-Schaden von Ihrer Autoversicherung regulieren zu lassen. Andernfalls droht eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
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