Bei Quads handelt es sich in der Regel um Geländefahrzeuge, die für eine Straßenzulassung aufwendig umgerüstet werden müssen, um ein Quadkennzeichen erhalten zu können. Denn Scheinwerfer, Bremslichter, Blinker und Tacho sind Pflicht. Es gibt aber auch Quads, die speziell für die Straßenzulassung gebaut werden, wodurch der Umbau entfällt. Quads sind keine Zweiräder und können dadurch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden. Ferner gibt es die Führerscheinklasse S, die explizit auf das Führen von Quads abzielt. Je nach Motorisierung reicht es bereits aus, wenn das Quadkennzeichen ein einfaches Versicherungskennzeichen ist – etwa wie bei einem Motorroller oder Moped. Dies ist der Fall, wenn der Hubraum das Volumen von 50 Kubikzentimeter nicht übersteigt. Allerdings müssen Quads auch vorne ein Kennzeichen tragen.
Die meisten Quads haben einen Motor, der mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum aufweist. In diesem Fall benötigt das Fahrzeug ein amtliches Quadkennzeichen, das beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden kann. Obwohl es sich um ein vierrädriges Fahrzeug handelt, erhält das Quad ein zweizeiliges Motorradkennzeichen: Das Quadkennzeichen hat in der oberen Reihe das Euro-Symbol, den Zulassungsbezirk wie auch die TÜV-Plakette, wohingegen im unteren Bereich Buchstabe(n) und Nummer(n) Platz finden.