Kfz-Versicherung Prozente übertragen

Möchten Sie die Prozente Ihrer Kfz-Versicherung übertragen, so ist dies innerhalb der Familie möglich. Dies berücksichtigt Verwandtschaftsverhältnisse wie z. B. Ehepartner, Eltern und Kinder bzw. Schwiegereltern und Kinder. Dabei erfolgt nicht die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes, sondern ausschließlich die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse und somit der unfallfreien Jahre.

Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wie die Übertragung der Prozente aus der Kfz-Versicherung funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Wie funktioniert die Übertragung der Prozente?

Die Übertragung der Prozente aus der Kfz-Versicherung erfolgt über elektronisch und setzt ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen dem Überträger und dem Empfänger der Prozentpunkte voraus, wobei auch eine Übertragung zwischen Firmen und angestellten Personen möglich ist. Beachten Sie dabei, dass die Übertragung nicht umkehrbar ist und der Überträger faktisch alle Schadenfreiheitsrabatte seiner Versicherung verliert.

Bei der Übertragung der Prozente bzw. der Schadenfreiheitsklasse ist es nicht erforderlich, dass der Überträger und Empfänger bei der gleichen Kfz-Versicherung versichert sind. Daher kann auch kein Schadenfreiheitsrabatt sondern nur die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden. Da der Schadenfreiheitsrabatt von Versicherung zu Versicherung verschieden ist, besteht nur die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Bei 10 unfallfreien Jahren wäre das z. B. die Schadenfreiheitsklasse 10.

Wem bzw. zwischen wem kann ich die Prozente übertragen?

  • Eltern und Kinder
  • Ehepartner/innen und Lebenspartner/innen
  • Großeltern und Enkelkindern
  • Geschwister
  • Schwiegervater/Schwiegermutter

Welche Vorteile hat die Übertragung der Kfz-Versicherung Prozente?

Die Empfänger haben den Vorteil, dass Sie in eine günstige Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden können. Das kann eine deutliche Kostenersparnis bedeuten. Da der Schadenfreiheitsrabatt mit zunehmender Schadenfreiheitsklasse steigt, ist die Ersparnis bei der Übertragung einer hohen Schadenfreiheitsklasse von z. B. SF 20 umso höher.

Wann macht es Sinn, die Prozente der Autoversicherung zu übertragen?

Planen Sie, weniger bzw. kein Auto mehr zu fahren, kann die Übertragung der Prozente aus der Autoversicherung durch Sinn machen. Das setzt jedoch voraus, dass Sie sich als Überträger der Prozente in einer höheren Schadenfreiheitsklasse befinden als der Empfänger der Prozente. Daher macht die Übertragung Sinn, wenn:

  • Sie den Führerschein abgeben
  • Rentner sind und kein Auto mehr fahren möchten
  • Sie Ihren Zweitwagen aufgeben

Möchten Sie sich von Ihrem Zweitwagen trennen, können Sie auch die Rabatte bzw. die Schadenfreiheitsklasse Ihres Zweitwagen übertragen. Die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstwagens bleibt davon unberührt, so dass Ihre Verwandten hiervon profitieren können. Überlegen Sie, Ihr Auto einfach nur abzumelden bzw. stillzulegen, haben Sie je nach Versicherung bis zu zehn Jahre Zeit, die Prozente Ihrer Kfz-Versicherung zu übertragen.

Was muss ich bei der Übertragung beachten?

Von der Übertragung profitieren vor allem junge Autofahrer, die im Optimalfall bereits einige Jahre Auto fahren bzw. den Führerschein besitzen. An dieser Stelle ist zu beachten, dass Ihr Versicherer Ihnen nicht die gesamten Prozente übertragen muss. In der Regel orientiert sich die Übertragung der schadenfreien Jahre daran, seit wann Sie den Führerschein besitzen. Haben Sie den Führerschein schon lange kann Ihnen eine gewisse Fahrpraxis unterstellt werden. In diesem Fall ist die Übertragung der Prozente höher. Wie das Ihr jeweiliger Kfz-Versicherer handhabt, erfahren Sie am ehesten über eine direkte Kontakt-Aufnahme mit Ihrer Versicherung.

Kurze Zusammenfassung der Fakten:

  • Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF) unter Verwandten/ Angestellten möglich
  • Empfänger (z. B. Kind oder Enkel) wird in eine bessere SF-Klasse eingestuft
  • Überträger (z. B. bei Großvater oder Vater) verliert die SF-Klasse
  • Übertragung bei freiwilliger Abgabe des Führerscheins sinnvoll (z. B. aus Altersgründen)

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