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Motorschaden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung kann aus mehreren Bausteinen bestehen. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung ein Pflichtbaustein darstellt, können die Teil- und Vollkaskoversicherungen optional als zusätzliche Bausteine in den Kfz-Versicherungsschutz eingebunden werden. Somit lässt sich die Autoversicherung bis zu einem gewissen Grad den eigenen Bedürfnissen entsprechend individuell ausgestalten. Gerade bei höherwertigeren Fahrzeugen stellt sich im Vorfeld des Versicherungsabschlusses oft die Frage, ob und inwieweit auch Motorschäden in der Kfz-Versicherung mit abgedeckt werden können.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt für Dritte ein

Wer sich die Funktionen der einzelnen Versicherungsbausteine in der Kfz-Versicherung vor Augen führt, wird sich die Frage relativ schnell selbst beantworten können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn berechtigte Haftpflichtansprüche bei einem Dritten, die infolge einer Einwirkung des eigenen Fahrzeugs entstanden sind, bestehen. Gesucht wird ja nach einer Lösung für den Motorschaden am eigenen Auto. Insofern kann die Kfz-Haftpflichtversicherung schon mal kategorisch ausgeschlossen werden – sie sichert finanzielle Ansprüche Anderer.

Wie steht es mit der Teilkaskoversicherung? Die Teilkasko kommt in der Tat für Schäden am eigenen Fahrzeug auf; allerdings nur in einem begrenzten Rahmen. So zahlt die Teilkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub und Elementarereignisse entstehen. Auch der Zusammenstoß mit Haarwild ist ein versichertes Ereignis in der Teilkaskoversicherung. Die Versicherung von Motorschäden ist in der Teilkasko aber nicht vorgesehen.

Es kommt darauf an!

Bleibt noch die Vollkaskoversicherung! Vielleicht zahlt sie den Motorschaden am eigenen Auto – sie wird ja auch gerne als Rundum-Schutz bezeichnet. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen verrät, dass die Vollkaskoversicherung für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie für Schäden durch Vandalismus aufkommt. Somit lautet also die Antwort auf die oben gestellte Frage: Es kommt darauf an! Wenn der Motorschaden die Folge eines Unfalls oder Vandalismus-Eingriffs ist, dann ist er ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Handelt es sich aber um einen normalen Betriebsschaden, also Schäden, die durch Bedienungsfehler oder normale Abnutzung entstehen, wird mitnichten die Vollkasko für die Schäden einspringen. Betriebsschäden sind in der Vollkasko nicht versicherbar.