Mit dem Begriff Massenkarambolage wird eine besondere Art von Unfällen im Straßenverkehr bezeichnet. Hierbei kommt es zum Zusammenstoß einer hohen Anzahl von Kraftfahrzeugen. In der Regel ereignen sich Massenkarambolagen auf Autobahnen und sie dabei fast immer Auffahrunfäll. Die Gründe für solche Unfallschäden sind unterschiedlich, haben aber in den meisten Fällen mit Naturphänomen zu tun, wie etwa plötzliches Glatteis, Schneefall oder Nebel und auch Sandstürme. Daneben können auch unübersichtliche Straßenabschnitte, überhöhte Geschwindigkeit und zu geringe Sicherheitsabstände die Ursache für Massenkarambolage-Schäden an Autos sein. Aus diesen Gründen verlieren ein oder mehrere Fahrzeugführer die Kontrolle über ihre Fahrzeuge und stoßen zusammen. Da auf Autobahnen sehr hohe Geschwindigkeiten herrschen, Sicherheitsabstände regelmäßig unterschritten werden, können die nachfolgenden Autos nur schwer ausweichen und fahren auf die Unfallfahrzeuge. Auch das Abbremsen, um den Unfall aus dem Weg zu gehen, kann dazu führen, dass die Hintermänner auffahren. Die Schuldfrage bei Massenkarambolagen ist in der überwiegenden Anzahl der Fälle nur schwer zu klären, deshalb wird von den Versicherungen hierfür auch ein spezielles Prozedere angewendet.
Wenn an einer Karambolage mehr als 50 Kraftfahrzeuge beteiligt sind, wird eine Versicherungsgesellschaft bestimmt, welche sich um den gesamten Fall kümmert. Hierfür wird ein gemeinsamer Schadentopf ins Leben gerufen. Damit werden die Zahlungen an die betroffenen Fahrzeughalter und Kfz-Versicherungsgesellschaften bewerkstelligt. Ist der Unfallhergang nur schwer feststellbar, wird dieses eben genannte Verfahren auch bei Unfällen mit 20 bis 49 beteiligten Fahrzeugen angewendet. Sind weniger als 20 Fahrzeuge beteiligt, wird der Schaden nach Sach- und Rechtslage behandelt und abgewickelt.