Kurzzeitkennzeichen sind spezielle Nummernschilder, die sich in Optik und Verwendungszweck von herkömmlichen Langzeitkennzeichen unterscheiden. Sie sind temporär gültig – zum Beispiel für Probe-, Überführungs- oder auch Prüfungsfahrten. So gibt es Tageszulassungen, die oftmals beim Kauf mit anschließender Überführung Verwendung finden. Diese weisen keine TÜV- oder AU-Plaketten auf und zeigen das Ablaufdatum an, damit sie nicht weiterverwendet werden können. Die erste Nummer des Kennzeichens – beispielsweise 09 – zeigt den Monat an. Ferner weist das Kurzzeitkennzeichen kein Eurofeld im rechten Bereich auf. Regelungen bezüglich der Umweltplakette sind bei derartigen Kennzeichen ebenfalls irrelevant. Ein solches Nummernschild ist maximal fünf Tage lang gültig. Anschließend darf das Kennzeichen im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden.
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, muss das zuständige Straßenverkehrsamt aufgesucht werden. Voraussetzung ist die Mitnahme eines gültigen Ausweisdokuments wie auch der Nachweis einer gültigen Versicherungsbestätigung für maximal fünf Tage. Dementsprechend muss die Police zwingend vor der Anmeldung beantragt werden. Diese Unterlagen werden beim Straßenverkehrsamt vorgezeigt, wonach die Sachbearbeitung alles Weitere einleitet, sodass das Kurzzeitkennzeichen anschließend direkt mitgenommen werden kann. Die Kosten können in Abhängigkeit von der Zulassungsstelle deutlich variieren. In Relation zu einem Langzeitnummernschild ist ein Kurzzeitkennzeichen recht teuer. Dieses kostet zumeist zwischen 30 und 70 Euro.