Die Kfz-Steuer, auch Kraftfahrzeug-Steuer genannt, wird für das Halten eines Fahrzeugs erhoben und hängt vom Hubraum sowie von der Schadstoffklasse eines Fahrzeuges ab. In Deutschland unterliegen sämtliche zugelassene Fahrzeuge der Kfz-Steuerpflicht, die im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt ist. Dies betrifft jedoch nur Fahrzeuge, für die eine Kfz-Zulassung erforderlich ist. Demnach unterliegen z. B. Autos, Motorräder und Wohnmobile der Kfz-Steuerpflicht. Für Kleinkrafträder wie z. B. Roller oder Mopeds, die einen Hubraum von 50 ccm und eine Geschwindigkeit von maximal 45 km/h nicht überschreiten, entfällt die Kfz-Steuer.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist unter bestimmten Umständen möglich. So haben beispielsweise Personen mit Schwerbehindertenausweis die Möglichkeit bis zu 100 Steuerbefreiung für Ihr Kfz zu erhalten. Die vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer greift dann, wenn das Merkzeichen H, BI oder aG in den Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
Personen mit dem Merkzeichen G (= gehbehindert) und GL (gehörlos) erhalten eine Befreiung in Höhe von 50 % des steuerpflichtigen Beitrages. Zu beachten ist, dass die Kfz-Steuerbefreiung nur für ein Fahrzeug gilt und eine gewerbliche Nutzung auszuschließen ist.
Für Elektroautos, die ab dem Jahr 2011 gekauft wurden, gab es eine Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2020, so dass die Befreiung von der Kfz-Steuer-Zahlung für maximal 10 Jahre galt. Diese Frist wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlängert, um die Anreize für den Kauf eines Elektroautos zu erhöhen bzw. aufrecht zu erhalten. Die maximale Steuerbefreiung beträgt 10 Jahre, danach sind auch für E-Autos Kfz-Steuern fällig. Hybrid-Fahrzeuge finden hier keine Berücksichtigung, auf Elektroautos umgebaute Verbrennerautos hingegen schon.
Fahren Sie einen im Ausland angemeldeten PKW, brauchen Sie innerhalb des ersten Nutzungsjahres auf deutschen Straßen keine Steuern zahlen. Die begründet der § 3 Nr. 13 im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Nach Ablauf dieser 12 Monate ist die Kfz-Steuer in Deutschland Pflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nutzung des Kfz privat oder gewerblich erfolgt.
Unter bestimmten Bedingungen sind land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von der Zahlung der Kfz-Steuer befreit. Dies gilt für Zugmaschinen (mit Ausnahme von Sattelzugmaschinen), anerkannte Sonderfahrzeuge und Anhänger (mit Ausnahme von Sattelanhängern), die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Dies berücksichtigt die Nutzung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die Nutzung zur Beförderung von Milchprodukten und die Durchführung von Lohnarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus sind Fahrzeuge steuerfrei, die von Land- und Forstwirten zur Pflege öffentlicher Grünflächen im Auftrag städtischer Gemeinden eingesetzt werden.
Das Halten von Feuerwehrautos, Rettungswagen und Fahrzeugen zur Straßenreinigung und Krankenbeförderung ist ebenfalls steuerfrei. Dies gilt auch für Fahrzeuge im Wegebau. Eine Kfz-Steuerermäßigung gilt für emissionsreduzierte PKW mit einem CO2-Wert von bis zu 95 g/km sowie für Anhänger für Sportgeräte und zur Tierbeförderung wie z. B. Pferdeanhänger. Bei den Wohnmobilen spielt neben der Schadstoffemission auch die Gesamtmasse des Fahrzeugs für die Bemessung der Kfz-Steuer eine wichtige Rolle. Da die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit dem Rußpartikelfilter die Emission von Schadstoffen reduziert, wird diese Maßnahme mit einer Steuerbefreiung von 330 € gefördert.
Die Höhe der Steuer ist zum einen vom Hubraum des Motors und zum anderen von den Schadstoffemissionen pro Kilometer gefahrener Strecke abhängig. Zudem wird bei der Errechnung des Steuersatzes zwischen dem Dieselmotor und dem Ottomotor unterschieden. Die genaue Höhe Ihrer Kfz-Steuer können Sie unter dem folgenden Link des Bundesfinanzministeriums berechnen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html
In Zukunft soll bei der Berechnung des Steuersatzes die Schadstoffemission noch mehr an Bedeutung gewinnen und das Volumen vom Hubraum eine weniger wichtige Rolle spielen. So wurde im Zuge der Einführung der CO2-Bepreisung die Kfz-Steuer für emissionsstarke Fahrzeuge zum 01. Januar 2021 erhöht. Die damit verbundenen Kosten werden durch die fortlaufende Anhebung der CO2-Steuer weiter erhöht, so dass auch die Kfz-Steuer weiter steigt. Emissionsarme Fahrzeuge sind hiervon ausgenommen. Für SUV und Sportwagen wird es teuer. Kfz-Steuer: Anteil der CO2-Steuer nach Schademissionen in g/km (Gramm pro gefahrenen Kilometer):
Die Kfz-Steuer ist jährlich zum Zeitpunkt der Zulassung fällig. Haben Sie Ihr Kfz beispielsweise am 05. März 2021 erstmalig zugelassen, so ist die Kfz-Steuer für das Jahr 2022 erst im März fällig. Die Summe ist regulär auf einmal und in voller Höhe zu zahlen. Der Beitrag für die Kfz-Versicherung bleibt davon unberührt.