Es gibt diverse Kennzeichen der Land- oder Kreisbehörden, womit Dienstfahrzeuge gekennzeichnet werden. Fahrzeuge, die Landesbehörden zugehörig sind, weisen beispielsweise anstelle der Regionalkennung stets das Bundesland-Kürzel auf – beispielsweise NL für Niedersachsen oder LSN für Sachsen. Eine Nennung des regionalen Zulassungsbezirks entfällt dementsprechend komplett. Bei vielen Kennzeichen der Land- oder Kreisbehörden werden keine weiteren Buchstaben, sondern lediglich Zahlen genannt. Oft haben diese eine bestimmte Bedeutung – so auch beim Landeskennzeichen. Folgt eine 1 direkt auf das Bundesland-Kürzel, handelt es sich um ein Fahrzeug, das dem jeweiligen Landtag angehört. Folgt hingegen eine 7, handelt es sich um ein Dienstfahrzeug des Verkehrsministeriums.
Die Kennzeichen der Land- oder Kreisbehörden unterscheiden sich voneinander. Während ein Landeskennzeichen linksseitig wie auch rechtsseitig derTÜV-Plakette und des Bundesland-Siegels Zahlen aufweist, befindet sich bei Kennzeichen auf Stadt- und Kreisebene Zahlen ausschließlich im rechten Bereich. Links wird das Kürzel des Kreises bzw. der Stadt – also des jeweiligen Zulassungsbezirks – genannt. Die Ziffernabfolge bei Kennzeichen der Land- oder Kreisbehörden ist oft willkürlich gewählt, unterschied sich aber bisher bei Behördenfahrzeugen deutlich von herkömmlich angemeldeten Kfz, da keine Buchstabenkombination verwendet wurde. Dies ist mittlerweile nicht mehr der Fall. Neuerdings erhalten Fahrzeuge regionaler Behörden normale Kennzeichen, um weniger aufzufallen.