Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Kennzeichen der Bundesbehörden. Am relevantesten ist vermutlich die Kennung des/der amtierenden Bundespräsidenten/-präsidentin. Dieses Dienstfahrzeug hat ein sehr kurzes Kennzeichen: Links findet sich die Zahl 0, mittig das TÜV-Siegel wie auch das Landeswappen von Berlin, und rechts die Ziffer 1. Insgesamt gibt es fünf dieser kurzen Kennzeichen der Bundesbehörden. Das Fahrzeug der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers wird mit der Endziffer 2 gekennzeichnet, wohingegen das Kfz des Außenministers/der Außenministerin die 3 am Ende hat. Der Erste Staatssekretär im Auswärtigen Amt erhält die Kennung 4, während der Bundestagspräsident/die Bundestagspräsidentin ein Fahrzeug mit der Kennung 1 – TÜV-Siegel und Länderkennung – 1 fährt.
Diese fünf genannten Beispiele bilden die einzigen Ausnahmen für derartige Kurzkennzeichen. Ansonsten erhalten alle Dienstwagen des Bundestages, Bundesrates, der Regierung, des Präsidialamtes und des Verfassungsgerichts die Buchstaben BD zu Beginn. Anschließend folgt eine Nummer, anhand welcher das genaue Ressort erkannt werden kann. Es gibt aber auch weitere Kennzeichen der Bundesbehörden – zum Beispiel das der Bundespolizei: Diese verwendet das Kürzel BP – ebenso wie die Deutsche Bundespost. DB gilt als Kennzeichen der Bundesbehörden für die Deutsche Bahn, wobei BG die auslaufende Kennzeichnung für den vormaligen Bundesgrenzschutz ist und Y für die Bundeswehr steht.